Brauchtum vs. Gesetz Blechdosen, Hupkonzert, Autokorso: Was ist an Hochzeiten erlaubt?

Blumen auf dem Hochzeitsauto, Dosen am Auspuff, Hupkonzert nach der Trauung – diese Bräuche kennt fast jeder. Aber ist das alles auch wirklich erlaubt?
Der Tag der Hochzeit zählt zu den großen Ereignissen im Leben – und da soll auch das Auto entsprechend dekoriert sein, wenn es das Brautpaar zur Kirche und zu den anschließenden Orten der Feier bringt. Manchmal soll es auch ein sehenswertes Gefährt wie ein Sportwagen oder ein Klassiker sein. Manche Besucher der Hochzeitsgesellschaft wollen ihre Autos schmücken oder ein Hupkonzert nach der Trauung veranstalten. Aber was sagt eigentlich das Gesetz dazu?
Das ist bei Blumenschmuck am Auto wichtig
Schmuck zählt rein rechtlich als Ladung und muss daher so befestigt werden, dass er sich auch bei höherem Tempo, einer Vollbremsung oder beim Ausweichen nicht löst, verrutscht oder herabfällt. Ansonsten riskieren Sie laut Autoclub ACV Geldbußen ab 35 Euro aufwärts und bei Gefährdung oder gar Unfällen dazu einen Punkt in Flensburg. Zudem kann es auch noch Schwierigkeiten mit der Versicherung geben.
Ebenso wichtig: Schmuck und Dekoration dürfen weder die Kennzeichen noch die Beleuchtung verdecken oder deren Funktion stören. Und wenn sie so wuchtig ist, dass Sie nicht mehr richtig durch die Scheiben oder in die Spiegel schauen können, drohen Bußgelder ab 5 respektive 10 Euro bei eingeschränkter Sicht.
Fällt der Autoschmuck besonders üppig aus – etwa durch große Blumengestecke, breite Schleifen, Luftballons oder andere Aufbauten – und ragt er dabei über die üblichen Fahrzeugmaße hinaus, kann eine Sondergenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO erforderlich sein. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde nach.
Lärm durch Blechdosen – erlaubt?
Traditionell werden an Hochzeitsautos oft Blechbüchsen gebunden – das Geschepper ruft Aufmerksamkeit hervor und sollte einst laut ACV böse Geister vertreiben. Böse Miene zum guten Spiel kann die Polizei dabei machen.
Das Klappern gilt zwar als unnötiger Lärm und kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit 10 Euro geahndet wird. Auch die Gefährdung des Verkehrs kann nicht immer ausgeschlossen werden – etwa, wenn einzelne Dosen sich lösen. Ob aber immer ein Bußgeld verhängt wird, liegt im Ermessensspielraum der Polizei. In der Praxis werde es vielerorts geduldet – sofern keine konkrete Gefährdung oder erhebliche Belästigung entsteht.
Am besten binden Sie die Dosen nur auf einem kurzen Abschnitt ohne viel Verkehr an und entfernen Sie sie dann wieder.
Hupkonzerte: Gibt es Spieraum?
Vor allem an den Wochenenden hört man die Hupkonzerte der Hochzeitsgesellschaften in vielen Ortschaften. Und klar: Wenn man im Auto sitzt, macht das Ganze auch ziemlich viel Spaß. Ganz klar ist indes das Gesetz: Gehupt werden darf nur in zwei Fällen; bei Warnung vor einer Gefahr oder vor dem Überholen außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Aus purer Freude ist es eben nicht erlaubt und kann mit Geldbußen belegt werden. Allerdings wird auch hier vielerorts in der Praxis ein kurzes Hupen nach der Trauung geduldet, solange niemand belästigt oder gefährdet wird.
Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.
Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.
Autokorsos: Im Rudel zur Feier fahren – spricht was dagegen?
Ein Hochzeitskorso ist verkehrsrechtlich nicht gesondert geregelt und grundsätzlich auch zulässig, allerdings gilt auch hier: Es darf keine Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer erfolgen. Wer das tut, also beispielsweise andere Autofahrer nicht einscheren lässt, zu wenig Abstand hält oder gefährliche Überholmanöver startet, muss mit entsprechenden Konsequenzen in Form von Bußgeldern und Punkten rechnen.
Und wichtig: Der Korso darf nicht mit einem geschlossenen Verband nach Paragraf 27 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verwechselt werden. Dafür sind unter anderem eine Genehmigung und andere Dinge erforderlich, damit vereinfacht ausgedrückt alle teilnehmenden Fahrzeuge als eines gelten. Ein einfacher Hochzeitskorso ist aber kein Verband.
- Nachrichtenagentur dpa
- acv.de: "Hochzeitsauto im Straßenverkehr: Was ist erlaubt?"