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Auto | Kreisverkehr: Haben Fußgänger oder Autofahrer Vorrang?


Ringsherum statt geradeaus
Haben Fußgänger im Kreisverkehr Vorrang?

Von dpa, mab

Aktualisiert am 14.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Kreisverkehr: Er ist sicherer als Kreuzungen – allerdings gibt es einige Besonderheiten.Vergrößern des BildesKreisverkehr: Er ist sicherer als Kreuzungen – allerdings gibt es einige Besonderheiten. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Der Kreisverkehr boomt – und das aus gutem Grund: Kreisel sind wesentlich sicherer als Kreuzungen. Doch auch ein Kreisel hat seine Tücken.

Comeback des Kreisverkehrs: Schon seit Jahren werden viele Vorfahrtskreuzungen durch einen Kreisel ersetzt. Neben einem besseren Verkehrsfluss wirkt sich so ein Umbau meist auch positiv auf die Unfallzahlen aus.

"Insgesamt ist der Kreisverkehr einfach sicherer, denn hier gibt es keinen Gegenverkehr, wodurch eine wesentliche Gefahrenquelle für Unfälle wegfällt", sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geschwindigkeit: Im Bereich normaler Kreuzungen fahren Autofahrer 50 oder außerorts auch 70 km/h – im Kreisel hingegen 20 bis 30 km/h.

Vorteil der vereinfachten Verkehrsführung

Auch die Verkehrsführung bietet einen großen Vorteil: Im Kreisverkehr geht es immer nur nach rechts, der bevorrechtigte Verkehr kommt ausschließlich von links. Dadurch gibt es deutlich weniger Konfliktpunkte gegenüber einer konventionellen Kreuzung mit Vorfahrtregelung.

Stockt es doch einmal, sind nicht selten die Verkehrsteilnehmer selbst die Verursacher. Immer wieder wird beispielsweise beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht geblinkt. Die Folge: Der einfahrende Verkehr wartet umsonst. Er staut sich.

Das Nichtblinken hängt vermutlich damit zusammen, dass es den Kreisel seit den 1960er- und 1970er-Jahren in Westdeutschland praktisch nicht mehr gab und er dementsprechend auch in der Fahrausbildung keine Rolle spielte. Inzwischen ist er wieder ein wichtiger Bestandteil im Fahrschulunterricht. Junge Autofahrer sollten daher keine Schwierigkeiten mit den Verkehrsregeln im Kreisel haben.

Haben Fußgänger im Kreisverkehr Vorrang?

Ein kritischer Punkt im Kreisverkehr ist die Vorfahrtsregel gegenüber Fußgängern. Denn sie besagt, dass Autofahrer beim Einfahren gegenüber querenden Fußgängern Vorrang haben, beim Herausfahren aber auf diese achten müssen.

Deutlich klarer ist die Vorfahrtsregelung gegenüber anderen Autofahrern: Hier hat der Verkehr auf der sogenannten Kreisfahrbahn Vorfahrt.

Dazu ist der Kreisverkehr entsprechend gekennzeichnet – neben dem runden blauen Schild mit den drei weißen kreisförmig angebrachten Pfeilen (Zeichen 215, siehe ganz oben) auch mit dem Schild "Vorfahrt gewähren" (Zeichen 205, ein weißes Dreieck mit rotem Rahmen).

Wenn an der Einfahrt nicht das Zeichen 205 angebracht ist, spricht man statt des Kreisverkehrs von einem kreisförmigen Knotenpunkt. Dann gilt die Regelung "rechts vor links".

Auch Radfahrer haben im Kreisverkehr oft einen schweren Stand. Viele Autofahrer beschleunigen beim Herausfahren. Dann aber kommt oft von rechts der kreuzende Radverkehr. Und dann wird es gefährlich.

Sicherer sind deshalb Kreisel, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst ein paar Meter von der Kreiselausfahrt entfernt die Fahrbahn kreuzen.

Vom kleinen Kreisverkehr zum mehrspurigen Kreisel

Der häufigste Kreisel in Deutschland ist der TU Dresden zufolge der "kleine Kreisverkehr", auch Kompaktkreisel genannt, der den Verkehr einspurig lenkt. Er hat einen Durchmesser von mindestens 26 Metern und eine leicht erhöhte feste Kreisinsel, die oft bepflanzt ist.

Immer öfter sind in kleinen Ortschaften zudem Minikreisel mit einem Durchmesser bis 22 Meter zu sehen. Die Besonderheit hier ist die flache, meist farblich abgesetzte Kreisinsel. Lkw oder Busse dürfen geradeaus darüberfahren, Pkw hingegen nicht. Eher selten sind in Deutschland mehrspurige Kreisel. Wer dort links fahre, müsse zunächst den rechts neben ihm fahrenden Verkehr beachten, bevor er an der Ausfahrt den Kreisel verlassen kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Verkehrsclub ADAC
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