Schnell erklärt Führerschein umtauschen online: So funktioniert’s

Haben Sie noch einen alten Führerschein? Dann müssen Sie ihn vielleicht bald umtauschen. In einigen Gemeinden können Sie Ihren Führerschein auch online umtauschen.
Wer seinen Führerschein vor dem 19.1.2013 gemacht hat, muss ihn in den nächsten Jahren umtauschen. In einigen Gemeinden ist der Umtausch auch online möglich.
Online umtauschen: Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Online-Umtausch sind grundsätzlich die gleichen Unterlagen erforderlich wie bei einem persönlichen Antrag. Diese müssen jedoch in elektronischer Form bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dazu gehören ein biometrisches Passbild, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, eine Kopie des alten Führerscheins und die digitale Unterschrift des Antragstellers.
Welche Fristen gelten für den Umtausch?
Für ältere Führerscheine (Papierführerschein, ausgestellt vor dem 31.12.1998) ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers entscheidend. Für Führerscheine, die ab dem 1.1.1999 ausgestellt wurden (Kartenführerschein), ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend für die Umtauschfrist.
Wer jetzt dran ist – und welche Fristen gelten
Für Papierführerscheine (ausgestellt bis 31.12.1998) zählt das Geburtsjahr.
- Jahrgänge 1953–1958: Frist abgelaufen seit 19. Juli 2022
- Jahrgänge 1959–1964: Frist abgelaufen seit 24. Januar 2023
- Jahrgänge 1965–1970: Frist abgelaufen seit 19. Januar 2024
- Jahrgänge 1971 oder später: Frist abgelaufen seit 19. Januar 2025
Für Scheckkartenführerscheine (ausgestellt 1999–2013) ist das Ausstellungsdatum entscheidend.
- Ausstellungsjahre 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- Ausstellungsjahre 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- Ausstellungsjahre 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Sonderfall: Wer vor 1953 geboren ist, hat Zeit bis zum 19. Januar 2033 – unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Tipps für den Online-Umtausch
Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, den alten Führerschein und den Personalausweis beidseitig einzuscannen. Die Dokumente sollten zur Antragstellung in gängigen Formaten wie jpg oder PDF vorliegen. Das genaue Verfahren und die zuständige Behörde können auf der Internetseite der Stadt- oder Kreisverwaltung eingesehen werden. Dort erfahren Sie, ob ein Online-Umtausch möglich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.
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Das Internet als Ressource nutzen
Die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen steckt noch immer in den Kinderschuhen. In einigen Städten und Gemeinden ist es daher noch notwendig, persönlich zur Führerscheinstelle zu gehen. Dennoch kann ein Blick ins Internet hilfreich sein, auch wenn keine vollständige Online-Abwicklung möglich ist.
Oft ist eine Online-Terminvereinbarung notwendig, um lange Wartezeiten in der Führerscheinstelle zu vermeiden. Darüber hinaus sind häufig auch Antragsformulare online verfügbar, die vorab ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich abgegeben werden können.
- Service-Portal Baden-Württemberg: "Führerschein-Umtausch in EU-Führerschein beantragen"
- Rhein-Kreis Neuss: "Online-Pflichtumtausch der alten Fahrerlaubnis"