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EuGH-Gutachten: Keine Zwangshaft für Markus Söder


Trotz Umwelt-Verstößen: Keine Zwangshaft für Markus Söder

Von dpa
14.11.2019Lesedauer: 1 Min.
Bayerns Ministerpräsident: Weil er gegen EU-Umweltrecht verstoßen hat, wollte die Deutsche Umwelthilfe ihn in Zwangshaft sehen. Das geht so nicht, heißt es nun in einem EuGH-Gutachten.Vergrößern des BildesBayerns Ministerpräsident: Weil er gegen EU-Umweltrecht verstoßen hat, wollte die Deutsche Umwelthilfe ihn in Zwangshaft sehen. Das geht so nicht, heißt es nun in einem EuGH-Gutachten. (Quelle: dpa-bilder)
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Die deutsche Umwelthilfe wollte Markus Söder im Gefängnis sehen. Eine Zwangshaft sei für Verstöße gegen EU-Umweltrecht jedoch nicht umsetzbar, befand nun ein Gutachter des Europäischen Gerichtshofs.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder muss wohl keine Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Umweltrecht fürchten: Der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) erklärte am Donnerstag, mangels gesetzlicher Grundlage in Deutschland sei es nicht möglich, Politiker oder Amtsträger zur Durchsetzung von EU-Recht zeitweise ins Gefängnis zu schicken.

Hintergrund ist ein Fall vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, der den EuGH um Rat gebeten hat. Die Deutsche Umwelthilfe hatte die Zwangshaft beantragt, weil die bayerische Landesregierung ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 über mögliche Fahrverbote nicht umgesetzt habe. Beschränkungen für Dieselfahrzeuge sollten aus Sicht des Umweltverbands helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken.

Nach EU-Recht sind "alle erforderlichen Maßnahmen" zu treffen, um die Einhaltung der entsprechenden Richtlinie zu garantieren. Aber umfasst das auch Zwangshaft? Der zuständige EuGH-Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe sagt in dem Gutachten: Nein.

Zwar könne die Weigerung des Freistaats Bayern, das Urteil umzusetzen, gravierende Folgen haben, auch für die Gesundheit und das Leben der Menschen. Zwangshaft ohne klare gesetzliche Regelung in Deutschland widerspräche jedoch der Grundrechtecharta der Europäischen Union, die auch das Recht auf Freiheit garantiert.


Das Gutachten ist noch kein Urteil. Dieses wird erst in einigen Wochen erwartet. Häufig folgen die obersten EU-Richter jedoch ihren zuständigen Generalanwälten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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