Industriestrompreis EU-Kommission macht Weg frei für Koalitionsprojekt

Grünes Licht für die Industriestrompreis-Pläne von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Die EU-Kommission erteilte die Erlaubnis.
Die EU-Kommission erlaubt künftig unter bestimmten Voraussetzungen direkte staatliche Subventionen, um Strompreise für Unternehmen zu senken. Damit ist der Weg frei für die Einführung eines Industriestrompreises, den die schwarz-rote Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hatte.
Die Regierungen der 27 EU-Länder dürfen die Strompreise für energieintensive Branchen wie die Chemieindustrie oder die Zementherstellung deckeln und mit Staatshilfen querfinanzieren, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Bedingung ist demnach, dass die Unternehmen in die Umstellung auf eine klimafreundlichere Produktion investieren.
Ein solcher Industriestrompreis soll für maximal drei Jahre gelten und höchstens bis Ende des Jahres 2030 laufen. Der Staat darf den Vorgaben zufolge einen Nachlass von bis zu 50 Prozent gewähren, allerdings nur für höchstens die Hälfte des jährlichen Energieverbrauchs eines Unternehmens. Der reduzierte Strompreis, den das Unternehmen letztlich zahlt, muss mindestens bei 50 Euro pro Megawattstunde liegen.
Mehr Geld aus Staatskassen für erneuerbare Energien
Die EU-Kommission erlaubt zudem sogenannte Kapazitätsmechanismen, bei denen der Staat Energieunternehmen dafür bezahlt, Reservekraftwerke für Zeiten hoher Strompreise oder Engpässe zu betreiben. Einen solchen Mechanismus plant Wirtschaftsministerin Reiche unter anderem für den Bau neuer Gaskraftwerke.
Außerdem soll mehr Geld aus den Staatskassen in den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze fließen. Die Kommission erlaubt weiter auch, besonders risikoreiche Projekte durch staatliche Garantien abzusichern – in der Praxis sind das vor allem Atomkraftwerke. Brüssel geht damit auf Länder wie Frankreich zu, die Atomkraft mit erneuerbaren Energien gleichsetzen wollen und sich damit bei mehreren EU-Gesetzen durchgesetzt haben.
Die 27 Regierungen sollen die Umstellung von Industrieunternehmen von fossilen Energien auf umweltfreundliche Alternativen direkt subventionieren können. Dazu zählt unter anderem Wasserstoff – egal, ob dieser aus erneuerbaren Energien, Atomkraft oder Gas hergestellt wird. Für den Verkehrssektor erlaubt Brüssel zudem Staatshilfen für die Entwicklung von Bio-Benzin und synthetischen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels.
Ziel: Produktion in Europa aufbauen
In die Herstellung von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen und Wärmepumpen soll ebenfalls mehr Geld fließen. Ziel der Kommission ist es, die Produktion in Europa zu halten oder aufzubauen. Ein Kriterium für Staatshilfen ist deshalb auch, ob ein Unternehmen ohne die Subventionen in Drittländer wie China oder die USA abwandern würde.
Die Vorgaben sind Teil eines neuen Brüsseler Regelwerks für die Vergabe von Staatshilfen. Subventionen sind in der EU nur nach Genehmigung der Kommission erlaubt, die für den Ausbau einer klimafreundlichen Industrie nun mehr Staatshilfen zulassen will. Brüssel schreibt damit gelockerte Regeln für Staatshilfen fort, die bereits seit der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine gelten.
- Nachrichtenagentur