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Geiseldrama von Beslan: Gerichtshof verurteilt Russland zu Schmerzensgeld


Menschenrechtsgericht verurteilt Russland

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 14.04.2017Lesedauer: 2 Min.
Bei dem Geiseldrama in Beslan starben mehr in als 330 Menschen, darunter über 180 Kinder, mehr als 750 Personen wurden verletzt.Vergrößern des BildesBei dem Geiseldrama in Beslan starben mehr in als 330 Menschen, darunter über 180 Kinder, mehr als 750 Personen wurden verletzt. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Terrorangriff auf eine Schule in Beslan im Jahr 2004 endete tragisch. Unter Hunderten Todesopfern waren viele Kinder. Die Verantwortung tragen aus Sicht der Straßburger Richter nicht nur die Terroristen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland schweres Versagen während des blutigen Geiseldramas im Jahr 2004 in einer Schule in Beslan vorgeworfen. Die Straßburger Richter verurteilten Moskau am Donnerstag dazu, 409 Opfern insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dabei wurde berücksichtigt, dass Russland Angehörige und Überlebende bereits teilweise entschädigt hat.

Bei dem Terrorangriff auf eine Schule starben mehr als 330 Menschen, unter ihnen mehr als 180 Kinder. Schwer bewaffnete Islamisten aus dem Konfliktgebiet Nordkaukasus nahmen damals mehr als 1100 Geiseln. Die Lage eskalierte mit mehreren Explosionen und einem stundenlangen Feuergefecht.

"Mangel an Verantwortung und Koordination"

Der Menschenrechtsgerichtshof warf den Sicherheitskräften "erhebliche Mängel" beim Krisenmanagement vor: "Man kommt nicht um den Schluss herum, dass der Mangel an Verantwortung und Koordination in gewissem Maße zu dem tragischen Ende der Vorfälle beigetragen hat."

Die Verwendung von Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern durch die Einsatzkräfte sei unverhältnismäßig gewesen und habe zu Opfern unter den Geiseln geführt, heißt es weiter.

Lehren aus der Vergangenheit

Die Behörden hätten außerdem nicht genug getan, um die Tragödie zu verhindern, obwohl Hinweise auf mögliche Pläne für einen Anschlag auf eine Bildungseinrichtung in der Region vorgelegen hätten. So seien weder die Schule noch die Öffentlichkeit gewarnt worden.

Die Straßburger Richter forderten Russland dazu auf, Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es müsse insbesondere ein Bewusstsein für Einsatzregeln geschaffen werden.

Moskau kann in einer zweiten Instanz gegen das Urteil vorgehen.

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