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Menschenrechtsgerichtshof: Griechenland muss Flüchtlinge vor Coronavirus schützen


EU-Menschenrechtsgericht urteilt
Griechenland muss Flüchtlinge vor Coronavirus schützen

Von afp
09.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.Vergrößern des BildesDer Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. (Quelle: imago-images-bilder)
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In Griechenland halten sich derzeit rund 100.000 Asylbewerber auf – teilweise in Lagern mit schwierigen hygienischen Bedingungen. Drei Migranten hatten gegen ihre Unterbringung geklagt und erhielten vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof nun Recht.

Griechenland muss Flüchtlinge in seinen Lagern vor dem Coronavirus schützen: Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Straßburger Richter gaben damit einer Eilbeschwerde von drei Migranten statt.

Beschwerde wegen Überbelegung der Lager

Die drei Geflüchteten – zwei unbegleitete Minderjährige und ein 80-jähriger Mann – hatten die Beschwerde wegen der Überbelegung ihrer Lager in Griechenland und wegen der verheerenden Hygiene-Bedingungen eingelegt.

Das Menschenrechtsgericht verurteilte das Land, die drei Migranten zu verlegen oder ihnen durch anderweitige Maßnahmen eine Unterbringung in Übereinstimmung mit der Europäischen Menschenrechtskonvention zu gewährleisten, die "eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung" ausschließt.

70.000 Asylbewerber in 38 griechischen Lagern

In Griechenland halten sich derzeit rund 100.000 Asylbewerber auf, davon drängen sich 70.000 in 38 Lagern. In zwei Lagern wurde vergangene Woche eine Quarantäne ausgerufen, nachdem Dutzende Fälle der Lungenkrankheit Covid-19 aufgetreten waren.

Deutschland will wegen der verheerenden Zustände in den Lagern eine erste Gruppe von 50 unbegleiteten Kindern aus Griechenland aufnehmen. Die ersten sollen kommende Woche eintreffen. Sie sollen zunächst für 14 Tage in Quarantäne.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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