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Grenzkontrollen in Aachen: Polizei nimmt gesuchten Straftäter fest


Mit Fußfessel im Linienbus unterwegs
Bundespolizei nimmt gesuchten Straftäter fest

Von t-online
Aktualisiert am 16.05.2025 - 10:16 UhrLesedauer: 1 Min.
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Blaulicht an Polizeiwagen (Symbolbild): Die Bundespolizei nimmt zwei Männer fest. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)
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Die Bundespolizei nimmt bei Kontrollen am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Köpfchen einen Mann mit zwei Haftbefehlen fest. Er trägt eine elektronische Fußfessel.

Die Bundespolizei hat am Donnerstag (15. Mai) einen mit zwei Haftbefehlen gesuchten Mann am ehemaligen Grenzübergang Aachen-Köpfchen festgenommen.

Bei einer Kontrolle in einem Linienbus aus Belgien sei den Beamten ein 30-Jähriger aufgefallen, der eine elektronische Fußfessel trug. Der Mann habe angegeben, in Belgien inhaftiert zu sein und nur kurzzeitig Hafturlaub zu haben, wie die Bundespolizei am Freitag (16. Mai) mitteilte.

Bei der weiteren Überprüfung hätten die Polizisten zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Aachen festgestellt. Das Amtsgericht Aachen habe den Mann wegen 13 Fällen des besonders schweren Diebstahls, vier Fällen der Leistungserschleichung und drei Fällen des Hausfriedensbruchs zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Da er zum Strafantritt nicht erschien, sei er zur Festnahme ausgeschrieben worden. Die Beamten hätten ihn in die Justizvollzugsanstalt Aachen gebracht.

Weitere Festnahme in Aachen: 25-Jähriger beklaut Frau

Am selben Tag stellte die Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof einen 25-Jährigen, der durch Videoüberwachung beim Diebstahl eines Tablets beobachtet worden sei. Der Mann habe das Gerät einer schlafenden, alkoholisierten Frau in der Nähe der Vorhalle entwendet. Bei seiner Durchsuchung hätten die Beamten ein Messer, Betäubungsmittel und einen Autoschlüssel gefunden.

Der 25-Jährige sei wegen Diebstahls mit Waffen, unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Unterschlagung angezeigt worden. Das Amtsgericht Aachen habe Untersuchungshaft angeordnet. Die Beamten hätten der Geschädigten ihr Tablet zurückgegeben.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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