Beinahe-Prügelei vor Justizzentrum Streit zwischen Sentürk und AfD endet vor Gericht

Der ehemalige AfD-Mann Ferhat Sentürk muss zwei juristische Niederlagen einstecken, weil ihn AfD-Politiker wegen Falschaussagen verklagt haben. Am Rande eines Zivilprozesses kommt es fast zu einer Schlägerei.
Urteil gegen das frühere AfD-Mitglied Ferhat Sentürk: Das Landgericht Aachen hat an diesem Dienstag (20. Mai) verkündet, dass er bestimmte Behauptungen über den AfD-Bundestagsabgeordneten und Lokalpolitiker Markus Matzerath aus Alsdorf nicht mehr verbreiten darf. Mit der Entscheidung untersagt das Gericht Sentürk, zu behaupten, dass Matzerath als Bundespolizist während des Dienstes sein Vorstrafenregister abgerufen habe.
Zudem ist es Sentürk bei einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro untersagt zu verbreiten, diese Daten seien im Sinne der AfD genutzt worden. Auch darf der selbst ernannte Influencer und Rechtspopulist nicht mehr behaupten, Matzerath sei vom Dienst "suspendiert". Entsprechende Postings und Videos in den sozialen Netzwerken muss Sentürk löschen. Sentürk soll 75 Prozent der Gerichtskosten tragen, die Gegenseite 25 Prozent.
Streit zwischen Sentürk und Matzerath in Aachen
Am vergangenen Freitag (16. Mai) hatte der Zivilprozess zwischen Matzerath und Sentürk begonnen. Das vorbestrafte ehemalige AfD-Mitglied Sentürk – er hatte seine Partei im Streit nach einem Eklat auf einem Kreisparteitag Ende 2024 verlassen und war so einem Parteiausschuss zuvorgekommen – hatte in Beiträgen in den sozialen Medien behauptet, Matzerath habe sein Vorstrafenregister abgefragt. Matzerath sagte dagegen, er habe ihn lediglich als AfD-Mitglied überprüfen wollen. Matzerath habe als Mitglied des Vorstandes im Kreisverband Aachen Parteifreunde über die Vorstrafen informiert, so Sentürk vor Gericht. Er habe deswegen Strafanzeige gegen Matzerath erstattet.
Auch hatte Sentürk in diesem Kontext behauptet, Matzerath sei vom Dienst "suspendiert" worden. Dies suggerierte, dass die Vorwürfe einen wahren Kern hätten und Matzerath genau deswegen suspendiert worden sei. Im Prozess erklärte Sentürks Anwalt hingegen, sein Mandant habe in einem Video nur die Freistellung wegen des Bundestagsmandats gemeint. Der Jurist versuchte, das als Versehen Sentürks darzustellen, der sich mit rechtlichen Begriffen nicht auskenne.
Eine Zeugin, die dabei Sentürks Version bestätigen sollte, ist eine Juristin aus Aachen, die selbst Partei- und Vorstandsmitglied im AfD-Kreisverband Städteregion war. Laut Sentürk sei sie seine Quelle dafür, dass ein Funktionär aus Stolberg während einer Vorstandssitzung angeregt habe, Matzerath zu bitten, die Vorstrafen abzurufen. Matzerath hat eine solche Datenabfrage hingegen sowohl in einer eidesstattlichen Erklärung als auch in einer kurzen Aussage im Prozess konsequent bestritten.
Vor dem Aachener Landgericht kommt es fast zur Schlägerei
Der Prozesstag am vergangenen Freitag endete dabei fast in einer handfesten Schlägerei. Serge Menga – AfD-Aktivist mit kongolesischer Herkunft – besuchte den Prozess. Sentürk und Menga hatten zuvor über die sozialen Medien einen Streit über "Alibimigranten" und Rassismus in der AfD ausgetragen. Schon im Gerichtssaal soll Menga damit begonnen haben, Sentürk mit Gesten zu provozieren. Einmal musste die Richterin Menga wegen seines Verhaltens im Saal maßregeln.
Auf dem Gerichtsflur soll er Sentürk dann zur körperlichen Klärung des Streits aufgefordert haben. Letztlich eskalierte die Situation zwischen den beiden Streitparteien dann aber erst beim Verlassen des Justizzentrums. Mehrfach wäre es dabei fast zu einer Schlägerei zwischen Sentürk und Menga gekommen. Anwälte und Justizwachtmeister griffen ein und beruhigten die Lage.
Prozess in Aachen: Sentürk bezeichnete AfD-Mann zuvor als Alkoholiker
Schon in einem vorherigen Zivilprozess hatte Sentürk, der in den vergangenen Monaten rechtsextreme Aufmärsche in Berlin und Aachen organisiert hatte, zugesichert, diskreditierende Aussagen über den AfD-Funktionär Michael Winterich nicht mehr zu verbreiten. Der Lokalpolitiker ist bei den Kommunalwahlen im September Kandidat für das Bürgermeisteramt in Eschweiler. Schon am 13. Mai war es zu einem ersten Zivilverfahren am Landgericht gekommen.
Sentürk erklärte sich damals auf Anraten seines Anwalts und der Richterin zu einem Vergleich bereit. Er sicherte zu, keine Aussagen mehr zu verbreiten, die den AfD-Mann Winterich in die Nähe eines Alkoholikers rückten, ihn konkret als Alkoholiker brandmarkten oder ähnliche Andeutungen transportierten. Entsprechende Aussagen muss Sentürk auch aus Videos und Postings löschen. Der Vergleich sieht zudem vor, dass er 65 Prozent der Gerichtskosten in diesem Verfahren trägt, während Winterich nur 35 Prozent davon tragen muss.
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