Beschluss des Stadtrats Aachen führt Übernachtungssteuer ein

Touristen und andere Übernachtungsgäste zahlen künftig für ihren Aufenthalt in der Kaiserstadt. Die neue Abgabe gilt für Hotels, Pensionen und Airbnb.
Der Rat der Stadt Aachen hat eine Beherbergungssteuer beschlossen. Nach Angaben der Stadt wird ab dem 1. Januar 2026 eine Abgabe von 2,50 Euro pro Übernachtung erhoben. Die Steuer betrifft Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen.
Auch Übernachtungen, die über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking vermittelt werden, sind abgabepflichtig. Die Steuer wird bei einem Aufenthalt im selben Betrieb für maximal 21 Tage im Kalenderjahr fällig.
Aachen: Bestimmte Personengruppen sind von der Steuer befreit
Von der Beherbergungssteuer befreit sind Personen, die bereits nach der Kurbeitragssatzung der Stadt Aachen kurbeitragspflichtig sind. Auch Teilnehmer von Klassenfahrten und vergleichbaren Fahrten von Trägern der freien Jugendhilfe müssen die Abgabe nicht entrichten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ebenfalls ausgenommen.
Buchungen, die vor dem Inkrafttreten der Satzung bereits rechtsverbindlich bestätigt wurden, unterliegen nicht der Abgabepflicht. Dies gilt allerdings nur, wenn sie später nicht storniert oder geändert werden.
Mit der Übernachtungsabgabe will die Stadt die finanziellen Belastungen für die Infrastruktur gerechter auf die Nutzergruppen verteilen, zu denen auch Übernachtungstouristen zählen.
- Pressemitteilung der Stadt Aachen (per Mail) vom 10. Juli 2025
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