Misshandlung mit Hammer und Kette So lautet das Urteil für den Pferdeschläger aus Monschau

Ein Mann aus Monschau schlägt mit Werkzeug auf Pferde ein. Das Landgericht Aachen verurteilt ihn deswegen – Tiere halten darf er aber weiterhin.
Ein Pferdehalter aus Monschau ist wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in drei Fällen vom Landgericht Aachen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage von t-online.
Der Mann muss 120 Tagessätze zu je 60 Euro zahlen, insgesamt 7.200 Euro. Die Kammer sah von einem generellen Tierhalteverbot ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es könnte also ein Revisionsverfahren geben.
Laut Urteil schlug der Angeklagte mehrfach mit einer Eisenkette auf ein Pferd ein. In einem weiteren Fall verletzte er ein Tier mit einem Hammer an der Nase, ein anderes erlitt eine Risswunde am Kopf durch einen Schlag mit einer Beschlagzange. Weitere Vorwürfe konnten nicht nachgewiesen werden und wurden eingestellt.
Aachen: Angeklagter wurde zuvor bereits verurteilt
Das Amtsgericht Monschau hatte den Angeklagten bereits im Februar 2023 wegen ähnlicher Taten zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Er legte Berufung ein.
Die Tierschutzorganisation PETA fordert ein lebenslanges Tierhalteverbot für den Mann. Das Veterinäramt der Städteregion Aachen habe ihn in der Vergangenheit mehrfach kontrolliert. Zudem liefen laut PETA Ermittlungen wegen mutmaßlich illegaler Tätigkeit als Hufbeschlagschmied.
Auch wegen der Teilnahme seiner Pferde an Karnevalszügen, unter anderem in Köln, war der Mann in die Kritik von PETA geraten.
- Anfrage beim Landgericht Aachen
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