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Wegen Razzia: Berlin muss 100.000 Euro an Artemis-Bordell zahlen


Gericht hat entschieden
Berlin muss 100.000 Euro an Bordell zahlen

Von dpa
Aktualisiert am 20.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Das Artemis Bordell in Halensee (Archivbild): Das Land Berlin muss an die Betreiber zahlen.Vergrößern des BildesDas Artemis in Halensee (Archivbild): Das Land Berlin muss eine hohe Summe an die Betreiber zahlen. (Quelle: Stefan Zeitz/imago images)
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Bei einer Pressekonferenz zu einer Razzia in einem Bordell tätigte die Staatsanwaltschaft vor sechs Jahren Falschaussagen. Das hat nun Konsequenzen.

Nach einer Razzia im Berliner Großbordell "Artemis" muss das Land Berlin Schadenersatz an die beiden Betreiber bezahlen. Das hat das Berliner Kammergericht am Dienstag im Berufungsprozess entschieden und den beiden Klägern jeweils 50.000 Euro zugesprochen. Hinzu kommen die Zinsen, die sich beim jetzigen Stand auf 10.941 Euro belaufen, wie der "Tagesspiegel" berichtet.

Hintergrund sind Äußerungen der Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz im April 2016. Diese seien zum Teil "schuldhaft amtspflichtwidrig" und vorverurteilend, überzogen und reißerisch formuliert gewesen, begründete die Vorsitzende Richterin Cornelia Holldorf. Die Behörde hatte unter anderem von Verbindungen zur organisierten Kriminalität gesprochen.

Betreiber saßen vorübergehend in Untersuchungshaft

Doch die Vorwürfe fielen nach und nach in sich zusammen. Ende 2018 ließ dann das Berliner Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zu. Die Betreiber des Bordells klagten danach auf Schadenersatz von mindestens 200.000 Euro. Sie seien zu Unrecht öffentlich angeprangert worden und hätten materielle Schäden erlitten. Zudem saßen sie vorübergehend in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Berlin hatte jedoch im Januar 2021 keine Amtspflichtverletzung erkannt und die Klage abgewiesen. Die Betreiber akzeptierten das Urteil nicht und zogen vor das Kammergericht. Der zuständige 9. Zivilsenat hatte früh deutlich gemacht, dass das Land aus seiner Sicht Fehler gemacht hat – und eine Entschuldigung samt Entschädigung angebracht sei.

Das Gericht schlug vor, 25.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen – statt Schadenersatz an die Bordellbetreiber zu leisten. Ein entsprechender Vergleich kam jedoch nicht zustande.

"Eklatant falsch eingeschätzt"

"Die Vertreter des Landes Berlin haben die rechtliche Situation in diesem Verfahren von Beginn an eklatant falsch eingeschätzt", meinte der Anwalt der Kläger, Ben M. Irle. Das Land Berlin habe die Chance verpasst, im Rahmen eines Vergleichs "die offensichtlichen und schweren Fehler der Staatsanwaltschaft einzugestehen".

Von der Justizverwaltung hieß es: "Wir halten das Urteil des Landgerichts Berlin in erster Instanz weiterhin für zutreffend." Im Rahmen der Verhandlung seien lediglich Vergleichsverhandlungen "um des Rechtsfriedens willen geführt worden".

Berlin könne nicht jeden Geldbetrag anerkennen, da es an haushälterische Grundsätze gebunden sei. Das Ressort von Senatorin Lena Kreck (Linke) will prüfen, ob Rechtsmittel dagegen beim Bundesgerichtshof eingelegt werden sollen. Damit sich die Karlsruher Richter mit dem Fall befassen, müssen allerdings rechtliche Hürden überwunden werden.

Verwendete Quellen
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