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Berlin: Hauptstadt-CDU will Weitergabe von Abschiebeterminen verhindern


Neues Verbot durch Bundesratsinitiative
Berliner CDU will Geheimhaltung bei Abschiebungen verschärfen


04.07.2025 - 16:34 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0813766200Symbolfoto Abschiebung abgewiesener Asylanten,Fluechtlinge,Migranten.Maschine hebt ab hinter S-Draht,Stacheldraht Zaun,Stacheldrahtzaun,Vergrößern des Bildes
Abschiebeflug (Symbolbild): Die Berliner CDU will verhindern, dass ausreisepflichtige Personen gewarnt werden und untertauchen. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann/SVEN SIMON)
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Bisher dürfen Personen außerhalb der Behörden Flugdaten und andere Informationen zu Abschiebungen straffrei weitergeben. Die Berliner CDU will das ändern – um geplante Maßnahmen besser durchsetzen zu können.

Die CDU im Berliner Abgeordnetenhaus will erreichen, dass künftig jeder bestraft wird, der Details über Abschiebungen verrät. Dafür plant die Partei eine sogenannte Bundesratsinitiative, um eine Lücke im deutschen Aufenthaltsgesetz zu schließen. Durch eine solche Bundesratsinitiative können die Bundesländer auf die Gesetzgebung des Bundes einwirken.

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In Paragraf 97a des Aufenthaltsgesetzes ist festgelegt, dass Informationen zum konkreten Ablauf einer Abschiebung als geheim einzustufen sind und deshalb nicht an andere Personen weitergegeben werden dürfen. Dazu zählen Angaben über den konkreten Ablauf einer Maßnahme oder auch deren Zeitpunkt. Das Verbot gilt allerdings nur für Amtsträger. Die Berlin-CDU fordert, dass es künftig für alle Personen und Organisationen gelten soll.

Nach Angaben der Partei werden Informationen über geplante Abschiebungen häufig an Organisationen weitergeleitet, die dann die betroffenen Personen vorwarnen. "Diese Informationsweitergabe kann maßgeblich den Erfolg von Aufenthaltsbeendigungen beeinträchtigen und die Durchführung geplanter Maßnahmen verhindern", heißt es dazu im Beschlusspapier der CDU. Ausreisepflichtige Personen seien nach einem Hinweis oftmals von der Polizei nicht mehr anzutreffen.

Verbot soll auch für Personen außerhalb von Behörden gelten

Derzeit ist es nicht strafbar, wenn Personen außerhalb des behördlichen Apparats einer Person, die abgeschoben werden soll, den Zeitpunkt der Maßnahme mitteilen. Daher sei die aktuelle Regelung unzureichend.

Hilfsorganisationen würden gezielt Abschiebungen behindern – "durch die Veröffentlichung geplanter Sammelabschiebungen, unter Angabe der betreffenden Fluggesellschaft", heißt es im Beschluss.

Verwendete Quellen
  • Beschluss der Berliner CDU
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