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Wahlwiederholung in Berlin | Staatsrechtler: Verfassungsbeschwerde aussichtslos


Wiederholung der Berlin-Wahl
Staatsrechtler: Verfassungsbeschwerde aussichtslos

Von dpa
Aktualisiert am 10.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Ulrich BattisVergrößern des BildesDer Staatsrechtler Ulrich Battis in Berlin: Die CDU hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. (Quelle: Karlheinz Schindler/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Eine Verfassungsbeschwerde könnte die Wiederholung der Berlinwahl noch verhindern. Der Staatsrechtler Ulrich Battis hält das für unrealistisch.

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis gibt der Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs für eine komplette Wahlwiederholung kaum eine Chance. Das Bundesverfassungsgericht werde sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als unzulässig verwerfen, sagte Battis am Dienstag bei einem Pressegespräch im Berliner Abgeordnetenhaus.

Battis hat ein Gutachten für die Stellungnahme der Berliner CDU-Fraktion an Bundesverfassungsgericht erstellt, die nach deren Angaben am Dienstag in Karlsruhe eingereicht wurde.

Auch inhaltlich hält Battis die Argumente der Kläger für falsch. "Mandatsrelevanz sagt, nur die Fehler, die sich auf die Zusammensetzung des Parlaments auswirken können, nur die sind relevant. Da sagt die Gegenseite, das missachtet das Berliner Gericht", erläuterte Battis. "Das ist nicht richtig."

Battis: "Grundlegender Fehler"

Nach Einschätzung des Landesverfassungsgerichts sei die Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten im September 2021 systemisch von vorneherein zum Scheitern verurteilt gewesen, weil zu wenig Zeit für die Stimmabgabe eingerechnet worden sei. "Dieser grundlegende Fehler hat dazu geführt, dass das Ganze in einem Schlamassel geendet hat", sagte Battis. "Und deshalb widerspricht die Entscheidung des Verfassungsgerichts Berlin nicht materiell den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts."

Beim Bundesverfassungsgericht wurde Mitte Dezember eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag von 43 Klägerinnen und Klägern aus Berlin eingereicht, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs wenden. Darunter sind auch acht Mitglieder des Abgeordnetenhauses. Die Frist für Stellungnahmen zu dem Eilantrag läuft am Dienstagabend ab. Insgesamt sind beim Bundesverfassungsgericht fünf Beschwerden eingegangen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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