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Berlin: Gefährlicher Sexualstraftäter auf der Flucht – neue Details


Frau getötet
Gefährlicher Sexualstraftäter auf der Flucht – neue Details

Von t-online, pb

17.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Gesuchter Straftäter: Laut einem Bericht soll er in Charlottenburg die Flucht ergriffen haben.Vergrößern des BildesGesuchter Straftäter: Laut einem Bericht soll er in Charlottenburg die Flucht ergriffen haben. (Quelle: Polizei Brandenburg)
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Wo steckt Hans-Joachim F.? Laut einem Bericht ist er der Straftäter, der in Charlottenburg entkommen ist. Nun werden weitere Einzelheiten bekannt.

Zwei Tage nach der Flucht eines 64-jährigen Sexualstraftäters in Berlin hat die Polizei Brandenburg nun ein Foto des Gesuchten veröffentlicht. Zudem wurden weitere Hintergründe zu seinem Verschwinden bekannt.

Offenbar war dem Mann die Flucht bei einem Toilettengang in einem Einkaufszentrum in Berlin gelungen. Er ist wegen Totschlags und Sexualdelikten verurteilt und kam 2017 nach Verbüßung der Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung.

Wie die Polizei am Freitagnachmittag nun mitteilte, hatten zwei Justizbeamte den Mann am Mittwoch während seines Ausgangs für kurze Zeit aus den Augen gelassen. Gegen sie seien dienst- und arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet worden, weil sie den Sicherungsverwahrten nicht genügend beaufsichtigt hätten.

Flucht aus Europa-Center: Polizei bittet um Hinweise

Das Brandenburger Justizministerium teilte nicht mit, wo genau in Berlin dem Straftäter die Flucht gelungen war. Laut der "Märkischen Allgemeinen Zeitung" soll es sich bei dem Gesuchten um Hans-Joachim F. handeln. Dem Bericht zufolge wurde F. ursprünglich zu 14 Jahren Haft verurteilt, weil er 2003 die Nauenerin Dörte K. entführt und getötet hatte.

Aus dem Bericht geht zudem hervor, dass F. aus dem Charlottenburger Europa-Center in der Nähe der Gedächtniskirche geflohen war. Der 64-Jährige ist eigentlich in Brandenburg an der Havel untergebracht. Sicherungsverwahrte werden auch nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe als gefährlich eingeschätzt.

Dabei steht es ihnen zu, unter Aufsicht für eine gewisse Zeit die Vollzugseinrichtung zu verlassen. Laut Ministerium war im April vergangenen Jahres ein Sachverständiger zu dem Schluss gekommen, dass dem jetzt Gesuchten Ausgänge in Begleitung von Justizbeamten erlaubt werden sollten.

Polizei bittet um Hinweise

Die sogenannte Sicherungsverwahrung, die sich an die Verbüßung einer Freiheitsstrafe anschließt, ist rechtlich nicht als Strafe einzuordnen. Gerichte verhängen sie als präventive Maßnahme. Die Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die auch nach Verbüßung ihrer Haft als gefährlich gelten.

Die Polizei fragt: Wer kann Hinweise zum aktuellen Aufenthaltsort geben oder hat den Gesuchten in der Zeit seit Mittwoch, 15. Februar, gesehen? Hinweise nimmt die Polizei Brandenburg über den Notruf 110 oder unter der Telefonnummer 03381/560-1221 entgegen.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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