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Berlin: Mehr Befugnisse für Polizei – neues Gesetz soll noch 2025 kommen


Finaler Rettungsschuss und Terrorabwehr
Mehr Befugnisse für Polizei: Neues Gesetz soll noch 2025 kommen

Von t-online, mpr

26.06.2025 - 17:45 UhrLesedauer: 2 Min.
Düsseldorf 28.05.2025 Polizei Polizisten Polizeiausrüstung Polizeikleidung Dienstkleidung Uniform Pistole Waffe Walther P99 Automatik Dienstwaffe Schusswaffe Polizeidienstwaffe Polizeipistole Holster Polizeibewaffnung Schusswaffengebrauch Schussabgabe Flatterband Absperrband Düsseldorf Nordrhein-Westfalen DeutschlandVergrößern des Bildes
Polizist mit Pistole (Symbolbild): In Berlin sollen die Kompetenzen der Beamten stark erweitert werden. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Die Berliner Regierungskoalition hat das Polizeigesetz überarbeitet. Der Entwurf soll noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden.

Die Berliner Polizei soll im Kampf gegen Kriminalität in der Hauptstadt deutlich mehr Befugnisse erhalten. Dafür hat die schwarz-rote Hauptstadt-Koalition das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) überarbeitet.

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Der Gesetzentwurf soll nach dem Willen von CDU und SPD am 10. Juli ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden. Das sagten die Innenpolitiker Burkard Dregger (CDU) und Martin Matz (SPD) am Donnerstag vor Journalisten. In Kraft treten solle das neue ASOG nach Möglichkeit noch in diesem Jahr.

"Mit dem neuen ASOG werden wir bundesweit Maßstäbe setzen", sagte Dregger. Ziel sei es, die Arbeit der Polizei effizienter zu gestalten. Dafür habe man 24 "substanzielle Änderungen" am bisherigen Polizeigesetz vorgenommen.

Mehr Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten

Dazu zählt die Berliner Koalition die Ausweitung von Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Alexanderplatz. Außerdem sollen bei der Videoüberwachung neue Technologien zum Einsatz kommen, die durch die Analyse von Bewegungsmustern frühzeitig etwa Gewalttaten erkennen sollen.

Auch bei der Suche nach verdächtigen Personen im Internet soll neue Technik zum Einsatz kommen: Mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) sollen Ermittler im Internet anhand von biometrischen Daten nach Personen suchen können.

Zur Verhinderung von Terroranschlägen und im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität soll die Polizei künftig verschlüsselte Kommunikation überwachen dürfen. Dabei wird eine Kommunikation bereits vor der Verschlüsselung auf einem elektronischen Gerät wie einem Handy erfasst. Voraussetzung für diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist eine richterliche Anordnung oder Bestätigung.

Elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder vorgesehen

Im Falle einer unmittelbaren Gefahr sieht die Gesetzesnovelle vor, dass Polizeibeamte einen sogenannten finalen Rettungsschuss abgeben dürfen. Um eine Person aus einer Gefahrensituation wie zum Beispiel einer Geiselnahme zu befreien, sollen Polizisten laut dem neuen ASOG zu ihrer Dienstwaffe greifen dürfen.

Weitere Eckpunkte der ASOG-Novelle sehen einen Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei terroristischen Gefährdern sowie einen besseren Schutz vor allem von Frauen vor gewalttätigen Männern vor. Dabei soll die Polizei etwa die Befugnis erhalten, das gegen einen Gewalttäter ausgesprochene Verbot zum Betreten einer gemeinsamen Wohnung von 14 auf 28 Tage zu verlängern

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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