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Berlin: Schüsse in Spandau lösen Einsatz von SEK aus


Magazine und Munition beschlagnahmt
Schüsse in Spandau lösen SEK-Einsatz aus

Von dpa, pab

07.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Eine Schreckschusswaffe mit Waffenhalter und Munition (Symbolbild): Nach einem Verkehrsunfall soll in Dortmund geschossen worden sein.Vergrößern des BildesEine Schreckschusswaffe mit Waffenhalter und Munition (Symbolbild): Ein Vorfall in Berlin-Spandau löste einen SEK-Einsatz aus. (Quelle: Rech/imago-images-bilder)
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Schüsse aus einer Wohnung in Berlin-Spandau haben einen SEK-Einsatz ausgelöst. Magazine und Munition wurden beschlagnahmt.

Wie die Polizei Berlin am Dienstag mitteilte, alarmierte ein Zeuge in der Nacht auf Dienstag gegen 22.30 Uhr die Polizei, weil er mehrere Schüsse aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses im Torweg wahrnahm. Das Spezialeinsatzkommando öffnete daraufhin gewaltsam die Wohnungstür.

In der Wohnung befanden sich nach Angaben der Polizei drei Männer im Alter von 21 und 22 Jahren sowie eine 21-jährige Frau. Einer der 21-Jährigen gab an, bei dem Eindringen der Spezialeinsatzkräfte an der Lippe verletzt worden zu sein, woraufhin er von alarmierten Rettungskräften versorgt wurde. Ein weiterer Mann, der vor dem Eintreffen der Polizei die Wohnung verlassen hatte, wurde von Einsatzkräften festgenommen.

Magazine und Munition wurden sichergestellt

In der Wohnung wurden den Angaben zufolge zwei Schreckschusswaffen, Magazine und Munition gefunden und von der Polizei beschlagnahmt. Wer und warum die Schüsse abgegeben wurden, ist noch unklar. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurden die Personen, die teilweise alkoholisiert waren, wieder entlassen. In den weiteren, noch andauernden Ermittlungen muss nun geklärt werden, wer die Schüsse abgegeben hat.

Bei einer Schreckschusswaffe handelt es sich in der Regel um eine Nachbildung eines Revolvers oder einer Pistole, die keine Projektile verschießt, sondern Reizgas, Platzpatronen oder Kartuschenmunition. Dabei dürfen nur bestimmte Schreckschusswaffen ohne Waffenschein erworben werden.

Fehlt das sogenannte PTB (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt)-Siegel, gelten die Waffen als scharf, womit der Besitz illegal ist. Das Führen einer solchen Waffe wäre somit nur mit einem großen Waffenschein möglich.

Verwendete Quellen
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