t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalBerlin

Berlin: Vater klagt vor Gericht gegen genderneutrale Sprache an Schulen


Eilantrag in Berlin
Vater klagt gegen Gendersprache an Schulen

Von t-online, ChD

27.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Buchstaben auf einem Schulbuch "Gendern" (Symbolbild): Wird die Klage des Vaters angenommen?Vergrößern des BildesBuchstaben auf einem Schulbuch "Gendern" (Symbolbild): Wird die Klage des Vaters angenommen?
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Dass die Gendersprache ein hitzig diskutiertes Thema ist, wissen mittlerweile die meisten. Ein Vater klagte gegen die Verwendung an Schulen – erfolglos.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage eines Vaters zurück, der wegen des Gebrauchs von genderneutraler Sprache an den Gymnasien seiner Kinder geklagt hatte. In einem Eilantrag verurteilte der Mann die teilweise Verwendung einer genderneutralen Sprache. Vor allem die aus seiner Sicht im Ethikunterricht einseitig dargestellte Identitätspolitik und die "Critical-Race-Theory" kritisierte er.

Zurückgewiesen wurde der Eilantrag, weil das Gericht nicht erkennen konnte, dass, vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags der Schulen, das elterliche Erziehungsrecht mit der für eine Klage notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit verletzt wurde, und somit die Schulaufsicht hätte einschreiten müssen.

Genderneutrale Sprache ist den Lehrkräften freigestellt

Wie das Gericht feststellte, hätten die Schulleitungen den Lehrkräften ausdrücklich freigestellt, ob diese genderneutrale Sprache im Unterricht verwenden würden. Einzige Voraussetzung sei, dass die Regeln der Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess geachtet würden. In diesem Rahmen überschreite die Benutzung genderneutraler Sprache in Lehrmaterialien nicht den durch die Rahmenlehrpläne festgelegten Spielraum bei der Gestaltung der Unterrichtsmaterialien.

Auch sei genderneutrale Sprache sowieso Teil von Unterrichtseinheiten, hieß es weiter. Zumal die genderneutrale Kommunikation nicht "gegen die Vorgabe der deutschen Amtssprache" verstoße, da diese weiterhin verständlich bleibe.

Politische Neutralität wird stets gewährt

Das Argument, dass mit genderneutraler Sprache die politische Neutralität im Schuldienst nicht gewährt würde, ist nicht valide. Denn mit der Verwendung geschlechtsneutraler Sprache geht keine politische Meinungsäußerung einher – aus diesem Grund hat auch der Eilantrag keine Aussicht auf Erfolg.

Da der Kläger auch nicht nachweisen konnte, dass seine Kinder schwere Nachteile durch den Gebrauch bekommen hätten, wurde die Klage abgewiesen. Außerdem sollte der Spracherwerb der beiden Zehntklässler bereits weitgehend abgeschlossen sein.

Vermeintliche "Indoktrinierung" der Kinder kann nicht bestätigt werden

In seinem Zorn über genderneutrale Sprache beklagte der Vater auch, dass die Identitätspolitik und "Critical-Race-Theory" einseitig dargestellt würde und seine Kinder "indoktriniere". Die Kammer holte daraufhin Stellungnahmen ein, welche diese Unterstellung nicht bestätigten.

In dem Beschluss des Verwaltungsberichts hieß es abschließend, dass es den Kindern grundsätzlich zuzumuten sei, mit "den Auffassungen und Wertvorstellungen einer pluralistischen Gesellschaft – trotz eines möglichen Widerspruchs zu ihren eigenen Überzeugungen – konfrontiert zu werden". Denn ob man genderneutrale Sprache benutzt oder nicht – tolerant sollte man immer sein.

Verwendete Quellen
  • Verwaltungsgericht Berlin: Pressemitteilung vom 27. März 2023
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website