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"Letzte Generation": Klimakleberin siegt vor Gericht gegen Polizei


"Letzte Generation"
Klimaaktivistin siegt vor Gericht gegen Polizei

Von dpa
Aktualisiert am 17.04.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0203263470Vergrößern des BildesPolizisten halten einen Aktivisten der "Letzten Generation" fest (Symbolbild): Die Polizei machte beim Klebeverbot formale Fehler. (Quelle: IMAGO/JONAS GEHRING)
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2.000 Euro Strafe droht die Berliner Polizei einer Aktivistin der "Letzten Generation" an, wenn sie sich an eine Straße klebt. Gegen das Klebeverbot wehrte die sich jetzt erfolgreich.

Ein präventives Anklebe-Verbot für bestimmte Klima-Demonstranten durch die Berliner Polizei muss konkrete Straßen benennen. Sonst ist dieses Verbot mit der Androhung eines hohen Zwangsgeldes rechtlich nicht zulässig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht, wie am Montag mitgeteilt wurde.

Die Polizei hatte einer Demonstrantin im Dezember 2022 verboten, sich bis Juni 2023 erneut bei Straßenblockaden festzukleben oder sich anders mit der Straße oder Personen zu verbinden. Zugleich drohte sie ein Zwangsgeld von 2.000 Euro an. Die Frau war bei Blockaden der Gruppe "Letzte Generation" immer wieder festgenommen worden. Sie gefährde die Allgemeinheit, so die Polizei.

Gericht: Verbot zu ungenau

Die Frau zog dagegen vor Gericht und war zunächst erfolgreich. Das Verwaltungsgericht gab ihrem Eilantrag statt – allerdings nur, weil die Polizei die betroffenen Straßen nicht präzise bestimmt hatte. Genannt wurden "die Straßen des übergeordneten Straßennetzes (Bestand 2021, als Anlage zum Bescheid beigefügt)". Die entsprechende Anlage sei zu verkleinert gewesen, sodass "nicht klar zu entnehmen sei, welche Straßen im Einzelnen hiervon erfasst werden sollten", so das Gericht. Ein Link dazu funktionierte nicht.

Die Polizei hätte "eine vergrößerte und lesbare Version dieser Karte (Bestand 2021) als Papierausdruck dem Bescheid beizufügen", um ihn hinreichend bestimmt zu machen. "Zur Rechtmäßigkeit des Bescheides im Übrigen machte das Gericht keine Ausführungen", hieß es weiter.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Dagegen kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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