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Mord an 15-Jähriger in Berlin: Gericht bestätigt lebenslange Haft für Täter


Urteil bestätigt
15-Jährige ermordet: Mann muss lebenslang in Haft

Von afp
Aktualisiert am 02.06.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 116309613Vergrößern des BildesDer Angeklagte bei einem früheren Prozess (Archivbild): Er vergewaltigte und erwürgte die Teenagerin in Berlin. (Quelle: Olaf Wagner via www.imago-images.de)
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Nach einem Sexualmord an einer Teenagerin war das erste Urteil gegen den Täter aufgehoben worden. Jetzt muss er doch lebenslang hinter Gitter.

Knapp drei Jahre nach einem Mord an einer 15-Jährigen an der Berliner Rummelsburger Bucht ist die lebenslange Haftstrafe gegen den Täter rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig bestätigte mit einem am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschluss das entsprechende Strafurteil des Landgerichts Berlin vom Oktober.

Der heute 44-jährige Täter H. und die Schülerin waren sich in der Nacht zum 5. August 2020 zufällig auf dem S-Bahnhof Ostkreuz im Berliner Stadtteil Friedrichshain begegnet. Laut Gericht kamen sie dort überein, gemeinsam die Droge Speed nehmen zu wollen. Dazu hätten sie sich einen ruhigen Platz gesucht. Auf dem nahen Brachgelände an der Rummelsburger Bucht vergewaltigte und erwürgte H. dann die 15-Jährige.

Gutachten stellt Hirnschädigungen beim Täter fest

Das Landgericht Berlin verurteilte H. deswegen bereits im März 2021 wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dies hob der BGH im September 2021 auf, weil ein Gutachter eine hirnorganische Störung des Täters festgestellt hatte.

Ein im zweiten Durchlauf vor dem Landgericht eingeholtes Gutachten bestätigte dies aber nicht. Vielmehr stellte der Gutachter eine Chromosomenanomalie und eine Schädigung durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft fest. Beides habe die "Hemmungsfähigkeit" des Angeklagten aber nicht beeinflusst.

Daher hielt das Landgericht an seinem Strafurteil fest und lehnte auch das Ziel der Verteidigung ab, H. zur Verbüßung seiner Strafe in den Maßregelvollzug einer psychiatrischen Klinik einzuweisen. Dies bestätigte der BGH nun. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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