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Berlin: 20-Jähriger wegen Zwangsprostitution Minderjähriger angeklagt


Auf Instagram angeschrieben
20-Jähriger soll Mädchen zur Prostitution gezwungen haben

Von t-online, mgr

22.06.2023Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:230621-99-138193Vergrößern des Bildes
Eine Darstellung der Göttin Justitia (Symbolbild): 500 Euro soll den Mädchen pro Termin gezahlt worden sein. (Quelle: Carsten Koall)

Über Instagram soll der Angeklagte eine 13-Jährige aus Berlin zur Prostitution gedrängt haben. Sie war nicht das einzige Opfer.

Ein 20-Jähriger soll Minderjährige zur Prostitution gezwungen haben. Laut Anklageschrift der Berliner Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte gemeinsam mit einem Bekannten zwei damals 16-jährige Frauen und eine damals 13-Jährige an Freier vermittelt haben. Ihm wird Zuhälterei, sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Zwangsprostitution vorgeworfen.

Laut Anklage soll der Beschuldigte von Dezember 2020 bis März 2021 zwei 16-jährige Mädchen und eine damals 13-Jährige zur Prostitution vermittelt haben. Der Angeschuldigte soll das jüngste Opfer über Instagram kennengelernt haben, woraufhin der Bekannte sie zur Prostitution "überredet" haben soll. Beide Männer sollen für die Mädchen ein Escort-Profil auf einer Internetplattform erstellt und die Treffen mit den Freiern organisiert haben.

13-jähriges Mädchen zu mindestens zehn Treffen gedrängt

Im Fall des 13-jährigen Mädchens sollen mindestens zehn solcher Treffen stattgefunden haben. Von dem Stundenlohn, der mindestens 100 Euro betrug, soll sie mindestens die Hälfte an die Beschuldigten abgegeben haben.

Die beiden 16-Jährigen sollen jeweils vier Treffen im Auftrag des Angeklagten wahrgenommen haben, darunter ein gemeinsamer Termin, bei dem es zu ungeschützten sexuellen Handlungen kam. Sie sollen für diesen Termin 500 Euro erhalten haben, von denen sie 100 Euro als Trinkgeld behielten, aber dies den Beschuldigten verschwiegen haben. Stattdessen gaben sie beiden nur jeweils 100 Euro.

Der Angeschuldigte wurde am 12. Mai in Untersuchungshaft genommen, gegen den Bekannten laufe ein gesondertes Verfahren.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Staatsanwaltschaft Berlin – per Mail eingegangen
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