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Berlin: Ärztlicher Bereitschaftsdienst wird massiv gekürzt


Noch viel längere Wartezeiten
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Angebot wird massiv gekürzt

Von t-online, ksi

30.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Arzt hört mit einem Stethoskop das Herz eines Patienten ab.Vergrößern des BildesEin Arzt hört mit einem Stethoskop das Herz eines Patienten ab: Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin gab bekannt, ab Dezember Angebote des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes massiv zu reduzieren. (Quelle: wutwhanfoto / Gett Images)
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Wer einen Arzt braucht, aber keinen Notfall hat, kann sich eigentlich jederzeit an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Das Angebot wird nun aber deutlich eingeschränkt.

Wer in Berlin nachts einen Hausbesuch des ärztlichen Bereitschaftsdienstes braucht, muss sich auf noch längere Wartezeiten einstellen. Grund ist Personalmangel.

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat in einer Pressemitteilung angekündigt, ab Dezember keine Honorarärzte mehr für die ambulante Notfallversorgung einzusetzen. Hausbesuche und Telefonsprechstunden werden dann nur noch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt.

"Dadurch wird es zu massiven Einschränkungen des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes vor allem in den Nächten kommen, da die sogenannten Poolärzt:innen hauptsächlich in dieser Zeit im Einsatz sind", heißt es in der Pressemitteilung.

Notaufnahmen könnten stärker belastet werden

Derzeit übernehmen sogenannte Nichtvertragsärzte als "Poolärzte" etwa ein Drittel der rund 14.000 Schichten pro Jahr. Dabei handelt es sich unter anderem um Klinikärzte, Betriebsärzte, Amtsärzte oder Pensionäre.

Ab Januar sind auch die elf KV-Notdienstpraxen in Berlin von dem gekürzten Angebot betroffen, was zu eingeschränkten Öffnungszeiten führt. Vor allem an Wochenenden und Feiertagen entlasten die Notdienstpraxen die Notaufnahmen. Es ist daher davon auszugehen, dass in der Folge mehr Menschen die Notfallambulanzen aufsuchen werden.

"Poolärzte" müssen sozialversichert sein

Die Einschränkungen sind eine Reaktion auf ein Urteil des Bundessozialgerichts. Dieses hatte entschieden, dass Ärzte, die für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst arbeiten, künftig sozialversichert sein müssen. Bisher wurden die Nichtvertragsärzte auf Honorarbasis beschäftigt.

"Am Ende sind wir zu dem Schluss gekommen, dass zeitnah Konsequenzen nötig sind, um Schaden von der KV Berlin abzuwenden und die ohnehin schon desolate finanzielle Lage des ÄBD nicht noch weiter zu verschlechtern", schreibt der Vorstand in der Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung.

Das Bundessozialgericht in Kassel hat in der vergangenen Woche über den Fall eines Zahnarztes entschieden. Dieser hatte als sogenannter Poolarzt immer wieder Notdienste in einer von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung eingerichteten Notdienstzentrale übernommen. Die Rentenversicherung war davon ausgegangen, dass er selbständig tätig war. Das Gericht entschied, dass er sozialversichert sein müsse, da er eine "von dritter Seite organisierte Struktur" vorgefunden habe, "in der er sich fremdbestimmt einfügte".

Politik reagiert auf Urteil

Eine Sprecherin der Berliner Gesundheitsverwaltung sagte laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur, es müsse sichergestellt werden, dass die Tätigkeiten nicht sozialversicherungspflichtig seien.

"Parallel finden derzeit intensive Gespräche auf Bund-Länder-Ebene zu einer Reform der Notfallversorgung statt, welche womöglichen Änderungen in der Notfallversorgung insgesamt und damit auch bei der ambulanten Notfallversorgung zur Folge haben könnten", so die Sprecherin.

Verwendete Quellen
  • kvberlin.de: "KV Berlin reduziert ab Dezember Angebote des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes"
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
  • rbb24.de: "Ärztlicher Bereitschaftsdienst wird in Berlin massiv eingekürzt"
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