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Berlin: Brutale Silvester-Attacken auf Polizisten – drei Haftbefehle


Brutale Attacken auf Polizisten
Drei Haftbefehle nach Silvester-Krawallen

Von t-online, mpr

03.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Rettungswagen an Silvester: In Berlin hat die Polizei am Abend auch zwei tote Personen in unterschiedlichen Wohnungen gefunden.Vergrößern des BildesRettungswagen an Silvester: In Berlin hat es in der Silvesternacht wieder Krawalle gegeben. (Quelle: Marius Schwarz/imago images)
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Ihr Verhalten in der Silvesternacht hat für drei Personen ein Nachspiel. Gegen das Trio liegen Haftbefehle vor.

Ein Ermittlungsrichter hat in Berlin Haftbefehle gegen drei Beschuldigte erlassen, die in der Nacht von Silvester auf Neujahr Polizisten attackiert haben sollen. Das teilten die Berliner Polizei und die Berliner Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung mit. Demnach wurden die Haftbefehle bereits am 1. Januar erlassen.

In einem Fall soll ein 22-jähriger Mann unerlaubt eine Schreckschusswaffe und Pyrotechnik verwendet haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, einen Gegenstand auf einen Polizeibeamten geworfen und dem Beamten dabei eine Platzwunde unter dem Auge zugefügt zu haben. Polizei und Staatsanwaltschaft vermuten, dass es sich bei dem Gegenstand um das Magazin der Waffe handelte. Der Verdächtige befinde sich aktuell wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz, der gefährlichen Körperverletzung und eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Untersuchungshaft.

Auch ein 17-Jähriger soll die Polizei angegriffen haben. Die ermittelnden Behörden gehen davon aus, dass der junge Mann in der Rathausstraße in Mitte mit Pyrotechnik auf Polizeibeamte geschossen hat. Auch in diesem Fall wurde ein Polizeibeamter getroffen. Der Haftbefehl gegen den Heranwachsenden sei wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erlassen worden. Der Beschuldigte habe jedoch nicht in Untersuchungshaft gemusst.

Attackierter Polizist hat Probleme mit dem Hörvermögen

Im dritten Fall ist ein 23-Jähriger ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten, gegen den ein Haftbefehl wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz erging. Er soll in der Neuköllner Lipschitzallee aus einer Menge von etwa zwanzig zum Teil vermummten Personen heraus mindestens dreimal mit einer Schreckschusswaffe auf Polizisten geschossen haben.

Eine Einsatzkraft habe seither ein beeinträchtigtes Hörvermögen. Der Beamte sei auch am Rücken und an der Wade getroffen worden. Bei der anschließenden Festnahme soll sich der Beschuldigte zudem gewehrt haben. Dabei habe der Polizist obendrein eine Handverletzung erlitten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Polizei und der Berliner Staatsanwaltschaft vom 3. Januar 2024
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