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Berlin: Schwimmende Bar "Hamakawula" auf der Havel ist illegal


"Hamakawula"
Streit um schwimmende Bar auf der Havel

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 01.02.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240201-99-834481Vergrößern des BildesIn einer Bucht an der Havel liegen Boote vor Anker: Der Betreiber der schwimmenden Bar hatte sich gegen ein Senatsverbot gewehrt. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
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Streit um die einzig schwimmende Bar auf der Berliner Havel. Die Senatsverwaltung wollte sie verbieten. Der Besitzer wehrte sich. Jetzt wurde der Fall am Verwaltungsgericht entschieden.

Die schwimmende Bar "Hamakawula" auf der Berliner Havel ist illegal. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Bootsbesitzer Alexander Schöllkopf nutzte es im Sommer 2023 an den Wochenenden als Bar. Einer Aufforderung der Senatsverwaltung im August, den Barbetrieb einzustellen, ist Schöllkopf damals nicht nachgekommen – stattdessen legte er Beschwerde ein.

Schöllkopf verteidigte sich mit der Argumentation, sein Fahrzeug sei ein zugelassenes Sportboot und keine bauliche Anlage oder schwimmende Plattform. Er sah die Bar als Treffpunkt für Bootsbesitzer, sagte er t-online. Ohne eigenes Boot sei das "Hamakawula" schließlich gar nicht erreichbar gewesen.

Verwaltungsgericht bestätigt: "Strenger Maßstab gerechtfertigt"

Das Gericht folgte jedoch überwiegend der Auffassung der Senatsverwaltung: Die "wiederkehrende stationäre Nutzung als schwimmende Bar" an den Wochenenden führe dazu, dass es in diesem Zeitraum als Anlage im Gewässer einzustufen sei. "Wegen der besonderen Bedeutung" des Wassers für die Allgemeinheit und den Einzelnen sowie mit Rücksicht auf die Umwelt müssten hier strenge Maßstäbe gelten. Daher sei so eine Sondernutzung nicht zulässig.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Sprecherin des Verwaltungsgerichts Berlin
  • Telefonat mit Bootsbesitzer Alexander Schöllkopf
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