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Berlin: Chaos bei Ordnungsämtern – Uneinheitliche Datenlage


Extreme Unterschiede
Wildwuchs bei Berlins Ordnungsämtern

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 02.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Archivbild): Eine solche Person ist in Berlin attackiert worden.Vergrößern des Bildes
Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes (Archivbild): Wie die Ämter arbeiten, hängt sehr vom Bezirk ab. (Quelle: Funke Foto Services)
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Die Zuständigkeiten und Statistiken der Berliner Ordnungsämter variieren stark. Senatsdaten offenbaren ein uneinheitliches Bild der Bezirke.

Die Ordnungsbehörden der zwölf Berliner Bezirke haben keine einheitlichen Regelungen über ihre Zuständigkeiten und die statistische Erfassung der Einsätze. Das geht aus einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der CDU hervor. Die Zuständigkeiten der Ordnungsämter reichen von Ruhestörungen über illegalen Müll bis hin zu Hundekontrollen.

In Tempelhof-Schöneberg etwa gab es im vergangenen Jahr rund 28.500 Einsätze des Allgemeinen Ordnungsdienstes. In Friedrichshain-Kreuzberg waren es dagegen nur 4282. Für Neukölln und Mitte liegen keine Zahlen vor.

Extreme Unterschiede bei Kontrollen

Auch bei spezifischeren Themen wie Hundekontrollen oder illegaler Müllentsorgung gibt es erhebliche Unterschiede: Friedrichshain-Kreuzberg zählte 1019 Einsätze bei Hundekontrollen, während es in Lichtenberg nur 15 waren. In Tempelhof-Schöneberg gab es dagegen mit 12.300 Fällen die meisten Einsätze gegen illegale Müllentsorgung. Pankow meldete dagegen nur 52 Fälle.

Auffällig ist auch der Unterschied bei den Meldungen über Bedrohungen oder Angriffe gegen Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Hier meldete Reinickendorf mit insgesamt 790 Fällen den höchsten Wert, während Lichtenberg nur einen Vorfall registrierte.

Die Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung kommentierte resigniert: "Einige Bezirke haben sich an den Einsätzen orientiert, die sich aus den Meldungen der Bürgerinnen und Bürger in der App Ordnungsamt Online" ergeben haben oder sie haben einfach alle Ordnungswidrigkeitenverfahren zusammengezählt". Aufgrund dieser unterschiedlichen Zahlen und Herangehensweisen sei eine Vergleichbarkeit nicht gegeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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