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Berlin: Muslima scheitert mit Klage für Gesichtsschleier am Steuer


Urteil in Berlin
Muslima scheitert mit Klage für Gesichtsschleier am Steuer

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 29.04.2025 - 17:37 UhrLesedauer: 1 Min.
Muslima mit Nikab in Berlin.Vergrößern des Bildes
Muslima mit Nikab in Berlin (Archivbild): Die Klägerin sah ihre Grundrechte verletzt. (Quelle: dpa)
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Eine Berliner Muslima darf nicht mit Nikab Auto fahren. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das Verbot. Die Mutter dreier Kinder sah ihre Religionsfreiheit verletzt.

In Berlin ist eine Muslimin mit ihrer Klage gescheitert, beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen zu dürfen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies den Antrag der Frau auf Zulassung der Berufung ab und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Die Straßenverkehrsbehörde hatte der Berlinerin untersagt, am Steuer einen sogenannten Nikab zu tragen, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz verhüllt. Die Mutter dreier Kinder wollte vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung erwirken. Sie berief sich auf ihre religiöse Überzeugung und sah ihre Grundrechte verletzt.

Gericht: Auotfahrer müssten klar erkennbar sein

Bereits im Januar hatte das Berliner Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen. Die Richter erklärten, Autofahrer müssten erkennbar sein. Das Verhüllungsverbot ermögliche eine effektive Verfolgung von Verkehrsverstößen, etwa bei automatisierten Kontrollen. Der Eingriff in die Religionsfreiheit wiege weniger schwer als die Verkehrssicherheit.

Das Oberverwaltungsgericht urteilte nun, die Klägerin habe keine ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit des ersten Urteils wecken können. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Nach der Straßenverkehrsordnung müssen Kraftfahrzeugführer erkennbar bleiben und dürfen ihr Gesicht nicht verhüllen. Ausnahmen sind möglich, wurden in Berlin laut Senatsverkehrsverwaltung bisher aber nicht erteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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