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Berlin: Propalästinensische Proteste an der FU – keine Abschiebungen


Polin und US-Amerikaner dürfen bleiben
Propalästinensische Proteste an FU: Keine Abschiebungen

Von dpa
12.05.2025 - 14:35 UhrLesedauer: 1 Min.
Activists and the flag of the state of Palestine during the occupation of the courtyard of Freie Universität Berlin by pro-Palestinian activists. Some of the approximately 150 activists began to set up tents. The occupation is linked to the advance of the Israeli army Israel Defence Forces, IDF in the southern Gaza Strip near the city of Rafah. The management of the FU Berlin has ordered an evacuation. Berlin, 07.05.2024Vergrößern des Bildes
Pro-Palästina-Aktivisten an der FU (Archivbild): Nach einer Besetzung an der Berliner Universität dürfen mehrere Angeklagte in Deutschland bleiben. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Ben Kriemann)
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Wegen propalästinensischer Proteste mit Gewaltandrohungen wollte die Ausländerbehörde vier Teilnehmer aus dem Land weisen. Das Verwaltungsgericht stellte sich in allen Fällen dagegen.

Im Streit um die Abschiebung oder Ausweisung von drei EU-Bürgern und einer amerikanischen Person nach der Teilnahme an propalästinensischen Protesten hat das Verwaltungsgericht Berlin nun auch in den letzten beiden Fällen zugunsten der Betroffenen entschieden. Das teilte das Gericht mit. Das Land Berlin hatte ihnen die Abschiebung angedroht.

Am 10. April und am 6. Mai hatte das Gericht in ersten Eilverfahren den Beschwerden eines Mannes und einer Frau aus Irland stattgegeben. Sie dürfen nicht abgeschoben werden, bis über ihre Klage in der Hauptsache entschieden ist.

Nun ging es um eine Polin, der ebenfalls die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen worden waren. Und um einen Menschen aus den USA, der ausgewiesen werden sollte. Begründet wurde die Entscheidung vom Land Berlin mit deren Teilnahme an propalästinensischen Protesten, bei denen es zu Straftaten gekommen war.

Senatsverwaltung: Angeklagte sind Gefahr für öffentliche Sicherheit

Die Senatsinnenverwaltung argumentierte, von den Menschen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit Deutschlands aus, weil bei gewaltsamen Vorfällen an der Freien Universität Berlin (FU) Vermummte in ein Gebäude eingedrungen waren und Beschäftigte bedroht hatten.

Zu dem Menschen aus den USA stellte das Gericht fest, es gebe keine Vorstrafen und eine Handlung als Täter sei nicht klar, ebenso wenig, ob die Person der gewalttätigen Gruppe der propalästinensischen Szene als festes Mitglied angehöre. Auch bei der Polin seien die Voraussetzungen für eine Abschiebung nicht gegeben. Viele Ermittlungen der Polizei würden noch laufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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