Urteil in höchster Instanz Rassistisch? Endgültiges Aus für umstrittenen Straßennamen

Ist dieser Name rassistisch? Ein Anwohner wollte die Umbenennung seiner Straße verhindern – und ist damit nun endgültig gescheitert.
Die umstrittene Umbenennung der Berliner Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße ist rechtlich nicht mehr angreifbar. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss den Antrag eines Anwohners aus dem Bezirk Mitte auf Zulassung der Berufung abgelehnt.
Der 1. Senat des OVG stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass Straßenumbenennungen in Berlin als sogenannte "adressatenlose Allgemeinverfügungen" im öffentlichen Interesse durchgeführt werden können.
Anwohner werden durch Änderung in ihrem Recht nicht beeinträchtigt
Sie unterliegen laut ständiger Rechtsprechung nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle. Eine Klage kann daher nur dann erfolgreich sein, wenn ein willkürlicher Eingriff in die Rechte des Klägers nachweisbar ist – das sahen die Richter bei der Klage der Anwohner nicht gegeben. Bereits das Verwaltungsgericht Berlin hatte die Klage des Anwohners abgewiesen. Das OVG bestätigte diese Entscheidung nun und betonte, es bestünden "keine ernstlichen Zweifel" an deren Rechtmäßigkeit.
Die Initiative zur Umbenennung der Straße ging auf die Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte zurück. Unter dem Motto "Anton Wilhelm Amo Straße jetzt!" beschloss 2020 das Bezirksamt, die Mohrenstraße umzubenennen. 2021 wurde der Beschluss dann umgesetzt.
Anton Wilhelm Amo (um 1703 – um 1759) war der erste bekannte Philosoph und Rechtswissenschaftler afrikanischer Herkunft an deutschen Universitäten und gilt als Symbolfigur für eine kritische Auseinandersetzung mit kolonialer Vergangenheit. Die ursprüngliche Straßenbezeichnung "Mohrenstraße" war in der Vergangenheit wiederholt als rassistisch kritisiert worden.
- berlin.de: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg