In Steglitz-Zehlendorf U-Bahnhof Schloßstraße bleibt jahrelang Baustelle

Fahrgäste stehen vor nacktem Beton und offenen Leitungen: Die Sanierung der U9-Station Schlossstraße verzögert sich. Es gibt Ärger mit dem Denkmalschutz und einem Aufzug.
Der U-Bahnhof Schloßstraße in Steglitz bleibt noch viele Jahre eine Baustelle. Das geht aus einer Antwort der Berliner Verkehrsverwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Antje Kapek und Benedikt Lux hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) starteten 2016 die Sanierung der U-Bahn-Station an der Haupteinkaufsstraße im Berliner Südwesten. Sie mussten die Arbeiten abbrechen, als das Landesdenkmalamt den 1974 eröffneten U-Bahnhof unter Denkmalschutz stellte.
U-Bahnhof Schloßstraße: Verzögerungen wegen Aufzugsplanungen
Seitdem präsentiert sich die U9-Station als Provisorium mit nackten oder Graffiti-besprühten Betonwänden und unverkleideten Leitungen. Verzögerungen entstanden vor allem, weil der geplante Standort für einen Aufzug nicht realisierbar war, wie Verkehrsstaatssekretär Arne Herz in seiner Antwort einräumt.
"Die Planungen mussten in Folge dessen angepasst werden. Ein detaillierter Kosten- und Zeitplan liegt aktuell nicht vor", heißt es in der Antwort. "Eine Inbetriebnahme des Aufzuges ist in den 2030er Jahren vorgesehen."
Die Verkehrsverwaltung wollte diesen langen Zeitraum nicht präzisieren. Sie betont: "Da der Standort für den neuen Aufzug nunmehr abgestimmt ist, geht der Senat derzeit nicht von weiteren Verzögerungen oder Kostensteigerungen aus."
Termin für zweiten Bauabschnitt fehlt der BVG noch
Auch für den zweiten Bauabschnitt fehlt ein konkreter Termin. Die BVG teilt mit, dass alle offenen Themen mit den Denkmalschutzbehörden abgestimmt und entsprechende Auflagen in die Planung eingearbeitet wurden. Die Genehmigung steht noch aus, ebenso die der Technischen Aufsichtsbehörde.
Das Landesdenkmalamt bestätigte dem "Tagesspiegel": "Seit Anfang Mai liegt uns ein weiterer Antrag der BVG auf Genehmigung vor. Gemäß den Vorgaben des Schneller-Bauen-Gesetzes haben die Denkmalbehörden drei Monate Zeit bis zur Genehmigungserteilung. Der Antrag befindet sich innerhalb dieser Frist bereits im Genehmigungsprozess."
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.