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Berliner Linke bereitet Vergesellschaftungsgesetz für große Wonungsbestände vor


Für große Wohnungsbestände
Berliner Linke bereitet Vergesellschaftungsgesetz vor

Von dpa
Aktualisiert am 06.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Parlamentarischen Geschäftsführer der Partei Die Linke, Stefan Zillich, spricht: Die Berliner Linke-Fraktion bereitet ein Enteignungsgesetz für große Wohnungsbestände vor.Vergrößern des Bildes
Der Parlamentarischen Geschäftsführer der Partei Die Linke, Stefan Zillich, spricht: Die Berliner Linke-Fraktion bereitet ein Enteignungsgesetz für große Wohnungsbestände vor. (Quelle: picture alliance/Lino Mirgeler/dpa)
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Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" sammelt Unterschriften für einen Volksentscheid über die Enteignung großer Immobilienfirmen. Die Linke-Fraktion bastelt an einem entsprechenden Gesetzentwurf.

Die Berliner Linke-Fraktion will einen Entwurf für ein Vergesellschaftungsgesetz vorlegen. Es wird gebraucht, wenn die Bürgerinitiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" mit ihrem Volksbegehren Erfolg hat. Diese setzt sich dafür ein, Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Einen ersten Debatten-Entwurf diskutierten die Abgeordneten bei einer Pandemie-bedingt als Videokonferenz organisierten Klausur am Samstag in Berlin.

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Fraktionsgeschäftsführer Stefan Zillich sagte, der Entwurf orientiere sich an dem, was die Initiative an Anforderungen formuliert habe. Das Ziel sei die Überführung von Grund und Boden großer profitorientierter Wohnungsunternehmen in Gemeineigentum nach Paragraf 15 des Grundgesetzes. "Wir wollen dann die in Gemeineigentum überführten Grundstücke und Wohnungsbestände in Verwaltung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) übertragen", sagte Zillich. Offen ist noch, ob dafür eine eigene AöR gegründet werden soll oder ob die Berliner Wohnraumvermietung dafür in Frage kommt.

"Das Modell, das wir vorsehen, geht davon aus, dass natürlich bei einer Vergesellschaftung eine Entschädigung zu zahlen ist, dass diese Entschädigung aber unter dem Marktwert liegt", sagte Zillich. "Wir sehen vor, dass die Entschädigung sich orientiert an dem, was bei einer vernünftig sozialorientierten Bewirtschaftung an Ertrag aus diesen Wohnungen zu erzielen ist." Nach einer Schätzung des Senats würde eine Vergesellschaftung mit Entschädigung zwischen 28 und 36 Milliarden Euro kosten. Die Bürgerinitiative geht von etwa 8 bis 13 Milliarden Euro aus.

Initiative plant eigenen Gesetzentwurf

Sebastian Schneider von "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" kündigte an, die Initiative werde einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der noch in der Abstimmung sei. Schneider empfahl den Linke-Abgeordneten, im Gesetzentwurf nicht sämtliche betroffene Grundstücke aufzulisten, die für die Vergesellschaftung in Frage kämen. Das sei nicht praktikabel und könne das Gesetz deutlich verzögern.

Neben zahlreichen noch zu entscheidenden juristischen Details rechnet die Linke-Fraktion auch mit politischem Widerstand nicht nur aus der Opposition: Der Koalitionspartner SPD lehnt Enteignungen bisher entschieden ab. Mehrere Fraktionsmitglieder wiesen darauf hin, dass das Volksbegehren außerdem zunächst erfolgreich sein müsse.

Die Initiatoren haben Ende Februar begonnen, Unterschriften für ihr Anliegen zu sammeln. Bis zum 25. Juni müssen rund 175.000 Menschen unterschreiben, sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten. Dann wäre ein Volksentscheid möglich, der parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September stattfinden könnte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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