Wiederholung möglich Bundeswahlleiter erhebt Einspruch gegen Berlin-Wahl

Nach den zahlreichen Pannen bei der Wahl in der Hauptstadt hat der Bundeswahlleiter Einspruch gegen die Abstimmung eingelegt. Jetzt prüft ein Bundestagsausschuss, ob die Wahl wiederholt werden muss.
Bundeswahlleiter Georg Thiel legt Einspruch gegen das Bundestagswahlergebnis in der Hauptstadt ein – Grund sind Pannen bei den Wahlen in Berlin. In bestimmten Wahlkreisen habe es Wahlfehler gegeben, die vermeidbar gewesen wären, teilte eine Sprecherin des Bundeswahlleiters am Freitag mit.
Der Bundeswahlleiter sehe es deshalb als seine Aufgabe an, Einspruch zu erheben. Zuvor hatte das Portal "Business Insider" darüber berichtet. Der Einspruch sollte im Lauf des Freitags an den Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gehen.
Der Ausschuss muss dann prüfen, ob Wahlfehler vorlagen und ob diese mandatsrelevant waren, also Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag hatten. Ist dies der Fall, könnte die Wahl wiederholt werden müssen. Über eine Neuwahl entscheiden muss letztlich der Bundestag.
"Geheimbericht": Probleme in 200 von 2000 Wahllokalen
Bei der Wahl zum Bundestag zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September gab es in Berlin mehrere Pannen. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus. Vor manchen Wahlorten bildeten sich zudem lange Schlangen, sodass manche Wähler erst nach 18 Uhr ihre Stimmen abgeben konnten.
"Business Insider" zufolge gab es bei der Abgeordnetenhauswahl in 200 von 2000 Wahllokalen Probleme. Das Portal berief sich auf einen "Geheimbericht" der inzwischen zurückgetretenen Berliner Landeswahlleiterin Petra Michaelis.
- Nachrichtenagentur AFP