Berlin OVG: Ukrainische Flagge bleibt bei Versammlung verboten
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat für eine kleine Versammlung anlässlich des 77. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges ukrainische Fahnen und Militärlieder verboten - und damit eine zuvor ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin geändert. "Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin", teilte das Gericht am Montagabend mit. Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache sei die Entscheidung zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Veranstalter einer für den Abend geplanten Kundgebung vor dem Deutsch-Russischen Museum in Berlin-Karlshorst hatten sich beim Berliner Verwaltungsgericht - zunächst erfolgreich - gegen eine Verordnung der Polizei gewehrt. Die Behörde hatte an 15 Gedenkstätten russische und ukrainische Fahnen, Uniformen sowie Marsch- und Militärlieder untersagt, das Verbot galt aber nicht für Diplomaten und Veteranen des Zweiten Weltkriegs.
Mit den umstrittenen Auflagen wollten die Sicherheitsbehörden nach eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte den Veranstaltern am Montag zunächst Recht gegeben und die Entscheidung damit erklärt, dass die Begründung der Polizei sich auf Erkenntnisse von Versammlungen mit pro-russischem Bezug beziehe. Bei der für den Abend geplanten halbstündigen Veranstaltung bestünde diese Gefahr jedoch nicht, so die Mitteilung des Verwaltungsgerichts.