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Berlin: Behörden versäumten Rückführung von A100-Attentäter


Anschlag auf A100
Behörden versäumten Rückführung von Autobahn-Attentäter

Von dpa
Aktualisiert am 09.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Polizeibeamter mit dem Wrack des Fahrzeugs: Auf der Berliner Stadtautobahn hat ein Mann mutmaßlich versucht, einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben.Vergrößern des BildesPolizeibeamter mit dem Wrack des Fahrzeugs: Auf der Berliner Stadtautobahn hat ein Mann mutmaßlich versucht, einen islamistisch motivierten Anschlag zu verüben. (Quelle: Fabrizio Bensch/Reuters-bilder)
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Auf der Berliner Stadtautobahn hatte ein Mann mehrere Autos und Motorräder gerammt und dabei Menschen zum Teil schwer verletzt. Offenbar haben Behörden zuvor seine Rückführung versäumt.

Obwohl Finnland für sein Asylverfahren zuständig war, versuchten deutsche Behörden 2016 nicht, den späteren Berliner Autobahn-Attentäter dorthin zurückzuschicken. Der Iraker war im März 2016 ins Land gekommen. Nach den europäischen Dublin-Regeln hätte Deutschland sechs Monate Zeit gehabt, ihn zurück nach Finnland zu schicken. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) stellte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur aber nicht einmal einen entsprechenden Antrag. Die Behörden waren zu diesem Zeitpunkt wegen des großen Zuzugs Schutzsuchender überlastet.

Ermittlungen wegen versuchten Mordes

Der heute 30-jährige Iraker hatte am 18. August auf der Berliner Stadtautobahn gezielt vor allem Motorräder, aber auch Autos gerammt. Sechs Menschen wurden verletzt, drei davon schwer. Gegen den Mann wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Er handelte nach Einschätzung der Behörden aus islamistischen Motiven und ist in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Der Iraker war 2015 nach Finnland gekommen und stellte dort einen Asylantrag, der Anfang 2016 abgewiesen wurde. In Deutschland stellte er erneut einen Asylantrag, der im August 2017 abgelehnt wurde.

Iraker lebte mit Duldung in Deutschland

Er wurde daraufhin allerdings nicht in den Irak abgeschoben, sondern lebt hierzulande mit einer Duldung. Zur Begründung sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) am 20. August im Berliner Abgeordnetenhaus, dass "Deutschland im Moment grundsätzlich nicht in den Irak abschiebt, weil es sich dabei um ein Bürgerkriegsland handelt". Ausnahmen seien "schwerste Gewalttäter, Mörder, Vergewaltiger, Personen, die schwerste Körperverletzungen begangen haben, Terroristen; all das sind Erkenntnisse, die vorher bei diesem Täter nicht bekannt waren".

Wenn man Entscheidungen aus formalen Gründen ausklammert, erhielt im vergangenen Jahr jeder zweite irakische Asylsuchende hierzulande Schutz. 2019 wurden 30 Menschen aus Deutschland in den Irak abgeschoben, im Jahr davor waren es 35 Personen. Der Irak zählt seit Jahren zu den Hauptherkunftsländern Asylsuchender in Deutschland.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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