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Schiedsgericht sperrt AfD-Abgeordneten von Ämtern

Von dpa
10.09.2020Lesedauer: 2 Min.
Frank Magnitz
Der Bremer AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz darf ein Jahr lang in seiner Partei kein Amt mehr ausüben. (Quelle: Carmen Jaspersen/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Bremer AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Magnitz darf ein Jahr lang in seiner Partei kein Amt mehr ausüben. Das entschied das zuständige Landesschiedsgericht der AfD. Das Urteil liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Das Gericht bestätigte damit teilweise eine Entscheidung des Bundesvorstands, der den früheren Bremer Landesvorsitzenden wegen parteischädigenden Verhaltens für zwei Jahre für alle Parteiämter sperren wollte. Gegen das Urteil kann sich Magnitz vor dem Bundesschiedsgericht zur Wehr setzen.

Der 68-Jährige ist sowohl Abgeordneter im Bundestag als auch in der Bremischen Bürgerschaft. Der Bundesvorstand hatte ihn erfolglos aufgefordert, eines der beiden Mandate abzugeben. Außerdem wirft ihm die Parteispitze vor, die Fraktion in Bremen gesprengt zu haben: Magnitz und zwei weitere Abgeordnete hatten im September 2019 die Fraktionsgemeinschaft aufgekündigt. Bei der Landtagswahl hatte die AfD 6,1 Prozent der Stimmen bekommen.

Magnitz hat das Urteil noch nicht bekommen, wie er der dpa in Bremen sagte. Das finde er seltsam, allerdings interessiere es ihn auch nicht übermäßig. Er werde auf jeden Fall gegen die Entscheidung in der nächsten Instanz, dem Bundesschiedsgericht, vorgehen. Die Vorwürfe des parteischädigenden Verhaltens wies er erneut zurück. "Das soll man mir erstmal nachweisen. Das dürfte schwierig werden."

In dem Urteil heißt es, dass Magnitz gemeinsam mit zwei weiteren Abgeordneten aus der Bürgerschaftsfraktion ausgetreten sei, habe einen "Ansehensverlust der Gesamtpartei im Landesverband Bremen, aber auch darüber hinaus", verursacht. Magnitz habe in Zusammenhang mit seiner Wahl zum Spitzenkandidaten für die Bürgerschaftswahl angegeben, im Falle eines Einzugs ins Parlament auf eines der Mandate zu verzichten. Dass er dies bis heute nicht getan habe, sei dem Ansehen der Partei ebenfalls abträglich.

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