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Corona: Berliner Familie missachtet Beherbergungsverbot – Unbekannter ruft Polizei


Unbekannter ruft Polizei
Berliner Familie missachtet Beherbergungsverbot

Von dpa
Aktualisiert am 12.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Hinweisschild für ein zu mietendes Ferienhaus: Die Polizei hat in Neuruppin eine Familie ermahnt, die sich nicht an das Beherbergungsverbot gehalten hat.Vergrößern des BildesEin Hinweisschild für ein zu mietendes Ferienhaus: Die Polizei hat in Neuruppin eine Familie ermahnt, die sich nicht an das Beherbergungsverbot gehalten hat. (Quelle: Frank May/picture alliance/Symbolbild)
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Berliner dürfen in Brandenburg nicht übernachten: Trotzdem hat die Polizei eine vierköpfige Familie aus der Hauptstadt in Neuruppin ertappt. Es könnte zu Konsequenzen kommen.

Ein anonymer Hinweisgeber hat der Polizei gemeldet, dass sich eine vierköpfige Familie aus Berlin über das Wochenende in einem Ferienhaus in Neuruppin eingemietet habe. Beamte seien am Freitagabend diesem Hinweis auf einen Verstoß gegen das Beherbergungsverbot nachgegangen, berichtete die Polizeidirektion Nord am Sonntag. Einen negativen Corona-Test habe die Familie nicht nachweisen können.

Das Ferienhaus stehe aber in einem ländlich gelegenen Ortsteil der Stadt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin ohne direkte Nachbarhäuser, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage. Außerdem hätten die beiden kleinen Kinder bereits geschlafen. Daher sei die Familie von den Beamten über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln belehrt worden, habe aber in dem Ferienhaus bleiben dürfen. Die Polizei habe das zuständige Gesundheitsamt informiert, das nun über mögliche Konsequenzen entscheiden müsse.

Tagesausflüge nach Brandenburg weiterhin erlaubt

Seit Freitag gilt in Brandenburg ein Beherbergungsverbot für Touristen aus Berlin und anderen Corona-Hotspots in Deutschland, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen über 50 gestiegen war.

Nicht betroffen sind Berufspendler, Tagesausflügler und Besucher. Auch wer einen negativen ärztlich attestierten Corona-Test hat, der höchstens 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde, oder zwingend notwendig verreist, etwa beruflich, darf übernachten – aber nur ohne Covid-19-Symptome.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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