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Lockdown wegen Corona: Das gilt ab Sonntag in Berlin


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Lockdown wegen Corona: Das gilt ab Sonntag in Berlin

Von dpa
06.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Maskenpflicht-Hinweisschild vor Brandenburger TorVergrößern des BildesEin Schild mit Hinweis auf die Maskenpflicht vor dem Brandenburger Tor. (Quelle: David Hutzler/dpa/dpa-bilder)
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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie bleibt das öffentliche Leben in Berlin vorerst weitgehend heruntergefahren. Der Senat verlängerte den seit 16. Dezember geltenden Lockdown bis 31. Januar. Die neue Infektionsschutzverordnung gilt ab Sonntag:

Welche Regelungen sind neu?

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Für private Zusammenkünfte werden die Regeln strenger: Treffen sind künftig nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Ist diese Person alleinerziehend, werden deren Kinder nicht mitgezählt, dürfen also noch dazukommen. Bisher galt eine Obergrenze von fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis zwölf Jahren zählten dabei nicht mit.

SCHULEN: Der "Regelbetrieb in Präsenz" bleibt zwar eingestellt. Die Bildungsverwaltung will die Schulen dennoch schrittweise öffnen. Ab 11. Januar ist für abschlussrelevante Jahrgänge Wechselunterricht geplant, also die Kombination aus Unterricht in der Schule und zu Hause. Dabei sollen die Lerngruppen maximal halb so groß sein wie üblich. Das gilt zum Beispiel für die Jahrgangsstufen 10, 11 und 12 an Gymnasien und 9, 10, 12, 13 an Integrierten Sekundarschulen.

Ab 18. Januar soll es dann in den Klassen 1 bis 3 mindestens drei Stunden täglich Unterricht in der Schule geben, ebenfalls in kleinen Gruppen. Ab 25. Januar sollen die Klassen 4 bis 6 dazukommen, ab 8. Februar alle Schularten und Jahrgänge so lernen. Ab dem 15. Februar - so jedenfalls der Plan - ist wieder normaler Unterricht angesagt.

KANTINEN: Kantinen etwa von Betrieben müssen für den Publikumsverkehr schließen. Wie die Gaststätten dürfen sie Essen nur noch außer Haus anbieten.

Welche Regelungen gelten wie bisher?

HANDEL: Viele Geschäfte sind zu, etwa Friseure, Kosmetiksalons, Bau- und Möbelmärkte, große Kaufhäuser oder Läden für Kleidung. Ausgenommen sind der Lebensmitteleinzelhandel, Wochenmärkte für Lebensmittel, Apotheken, Sanitätshäuser oder Drogerien. Buchläden, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten und Banken dürfen ebenfalls öffnen.

KITAS: Auch die Kitas bleiben zu. Träger können dort aber nach Angaben der Bildungsverwaltung eine "Notversorgung" aufrechterhalten für Eltern, die ihre Kinder partout nicht zu Hause betreuen können.

AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN: "Das Verlassen der eigenen Wohnung oder gewöhnlichen Unterkunft ist nur aus triftigen Gründen zulässig", heißt es in der Infektionsschutzverordnung. Die Liste solcher Gründe ist allerdings lang. Das können etwa Arbeit und Schule, Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche, die Pflege von Angehörigen, Gassigehen mit dem Hund oder sportliche Aktivitäten sein, auch der Weg zur "inneren Einkehr" in Gotteshäuser.

SPORT: Sport ist nur alleine oder mit einem anderen Menschen mit Abstand erlaubt. Eine Ausnahme gibt es für Kinder im Alter bis zu zwölf Jahren, wenn der Sport im Freien in festen Gruppen von maximal zehn anwesenden Personen zuzüglich eines Betreuers ausgeübt wird.

ALKOHOLVERBOT: Verboten bleibt die Abgabe alkoholischer Getränke in Gläsern, Bechern oder anderen offenen Behältnissen. Zudem ist untersagt, alkoholische Getränke im öffentlichen Raum im Freien zu trinken. Das nächtliche Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol von 23.00 bis 6.00 Uhr bleibt in Kraft.

DEMONSTRATIONEN: Politische Demonstrationen bleiben ohne definierte Obergrenze erlaubt. Weiterhin gelten Abstandsregeln und eine weitgehende Maskenpflicht - nur bei Versammlungen bis zu 20 Personen, die nicht skandieren oder singen, kann diese entfallen.

RELIGION: Auch Gottesdienste sind weiterhin unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln möglich.

HOTELS: Übernachtungen in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen sind zwar untersagt, aber es gibt Ausnahmen anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen und aus notwendigen privaten Gründen.

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