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Corona: Berlin startet mit Impfungen für die dritte Prioritätsgruppe


Ü60-Jährige, Wahlhelfer und Co.
Berlin startet mit Impfungen für die dritte Prioritätsgruppe

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Spritze wird vor den Schriftzug "Impfung" gehalten (Symbolbild): Auch Supermarktangestellte oder enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen können sich bald impfen lassen.Vergrößern des BildesEine Spritze wird vor den Schriftzug "Impfung" gehalten (Symbolbild): Auch Supermarktangestellte oder enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen können sich bald impfen lassen. (Quelle: Friso Gentsch/dpa-bilder)
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In Berlin bekommen weitere Bevölkerungsgruppen die Möglichkeit, einen Termin für eine Corona-Impfung zu vereinbaren. Die Hauptstadt startet mit den Impfungen der dritten Prioritätsgruppe.

Bei den Corona-Schutzimpfungen macht Berlin einen weiteren Schritt. Sie sind seit Montag grundsätzlich auch für Angehörige der dritten Prioritätsgruppe möglich, wie die Senatsverwaltung für Gesundheit am Freitag mitteilte. Dazu gehören beispielsweise Berlinerinnen und Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, Personen mit hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf, Wahlhelfer und unter anderem auch Journalisten.

Gleichzeitig wird das Buchungsverfahren den Angaben zufolge umgestellt. Eine Impfeinladung mit Buchungscode ist für eine Terminbuchung unter https://service.berlin.de/corona/ nicht mehr nötig. Bei der Online-Terminvereinbarung oder über die Hotline unter 030 90282200 muss lediglich angegeben werden, welche Art von Nachweis bei der Impfung vorgelegt werden wird.

Diverse Gruppen können Impftermin vereinbaren

Personen mit sehr hohem oder hohem Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf sollen sich an ihren Haus- oder Facharzt wenden. Berliner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können sich bei ihrem Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder über die Hotline für eines der Impfzentren einen Termin vereinbaren.

Das Gleiche gilt für bis zu zwei enge Kontaktpersonen pflegebedürftiger Menschen und auch für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die ihre Bescheinigung bereits bekommen haben sowie Personen, die in medizinischer Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und im Lebensmittelhandel arbeiten. In ihrem Fall ist die Priorisierung dann vor Ort durch eine Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers nachzuweisen.

Auch Verwaltungsmitarbeiter können sich unter gewissen Umständen impfen lassen

"Personen in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur" sollen in wenigen Wochen über die Betriebsärzte geimpft werden. Sie können sich ebenfalls auch beim Hausarzt impfen lassen, einen Termin online buchen oder einen Termin über die Hotline für eines der Impfzentren vereinbaren. Als Nachweis für die Priorisierung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig. Journalisten können ihren Presseausweis als Nachweis nutzen.

Mitarbeiter der Berliner Verwaltungen sind den Angaben zufolge nur impfberechtigt, wenn sie "in besonders relevanter Position" tätig sind. Darüber bestimme die jeweilige Dienststellenleitung in Abstimmung mit dem jeweiligen Personalrat.

Mit der Priorisierung wird die Reihenfolge festgelegt, nach der geimpft werden soll. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte verganenen Montag mitgeteilt, dass sie spätestens im Juni aufgehoben werden soll.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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