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Oberverwaltungsgericht: Demoverbot in weiteren Fällen


Berlin
Oberverwaltungsgericht: Demoverbot in weiteren Fällen

Von dpa
01.08.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bleiben zwei weitere Demonstrationen verboten, die für Sonntag in der Hauptstadt geplant waren. Der 1. Senat habe in Eilverfahren Verbote für zwei weitere Kundgebungen bestätigt, teilte eine Gerichtssprecherin am Samstagabend mit.

Das gilt laut Mitteilung zum einen für eine Versammlung, die ab 10.00 Uhr in Berlin-Mitte angemeldet war. Zum anderen für eine Versammlung ab 8.00 Uhr auf der Straße des 17. Juni am sowjetischen Ehrenmal zum Thema "Unser Weg zum friedlichen Wohlstand für alle".

Die Berliner Polizei hatte mit Blick auf den Infektionsschutz für dieses Wochenende mehrere Proteste untersagt. Darunter ist auch eine Kundgebung der Initiative "Querdenken 711" aus Stuttgart, die für Sonntagnachmittag 22 500 Teilnehmer angemeldet hatte. Zu dieser Kundgebung liegt nach Angaben von Gericht und Polizei noch keine abschließende Gerichtsentscheidung vor.

Die Polizei hatte ihr Verbot unter anderem damit begründet, dass die Teilnehmenden regelmäßig Regelungen etwa zum Infektionsschutz nicht akzeptierten. Das Verwaltungsgericht teilte diese Einschätzung am Freitag und wies - auch mit Blick auf die Delta-Variante des Coronavirus - mehrere Eilanträge gegen das Verbot zurück. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte das in bisher drei Fällen.

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