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Kleinkind stirbt nach Badewannen-Unfall: Eltern verurteilt


Berlin
Kleinkind stirbt nach Badewannen-Unfall: Eltern verurteilt

Von dpa
15.09.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines GerichtsVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia an der Fassade eines Gerichts. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach dem tödlichen Badewannen-Unfall eines kleinen Jungen sind die Eltern zu jeweils sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach die 44-jährige Mutter und den 47-jährigen Vater am Mittwoch der fahrlässigen Tötung schuldig. Die Angeklagten hätten das dreieinhalbjährige schwerbehinderte Kind für mindestens 15 Minuten beim Baden unbeaufsichtigt gelassen, begründete die Richterin.

Der Junge, der nicht selbstständig sitzen konnte, war bei dem Geschehen im Juni 2020 in Berlin-Buch mit dem Kopf unter Wasser geraten. Er verstarb laut Anklage zwölf Tage später an den Folgen des erlittenen Sauerstoffmangels.

Die Eltern hatten zugegeben, dass ihr Sohn für einige Minuten ohne Aufsicht im Badezimmer war. Die achtfache Mutter erklärt, es sei ein Ritual gewesen, den Jungen bei leicht fließendem Wasser in die Badewanne zu setzen. Er habe dann gekniet. Üblicherweise sei der Stöpsel gezogen worden, damit das Wasser abfließen kann. Am Tag des Unfalls habe der Vater das Baden des Sohnes übernommen.

"Ich weiß nicht, was schiefgelaufen ist", so die Mutter. Sie habe allerdings gesehen, dass der Vater einen Anruf bekommen hatte und auf den Balkon gegangen war. Sie selbst habe eine Freundin, die zu Besuch war, zur Tür bringen wollen. Zwischendurch habe sie mehrmals nach dem Kind im Badezimmer geschaut. Der Vater erklärte, er vermisse seinen Sohn sehr und mache sich große Vorwürfe. Er sei davon ausgegangen, dass sich seine damalige Partnerin während seines Telefonats um den Jungen kümmern würde.

"Man lässt keine kleinen Kinder allein in der Badewanne", so die Richterin. Eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung liege vor. Das Gericht ging davon aus, dass der Stöpsel nicht gezogen war und die Wanne deshalb vollgelaufen sei.

Das Urteil entsprach im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwalts, der auf jeweils acht Monate Haft auf Bewährung plädiert hatte. Die Verteidiger beantragten, von einer Strafe im Prozess abzusehen. Die Eltern seien bereits durch den Tod des Kindes gestraft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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