Gesundheitsminister: KlÀrung bei Einrichtungsimpfpflicht
Die Gesundheitsministerinnen und -minister der LĂ€nder fordern bei der beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona vom Bundesgesundheitsministerium mehr Informationen zur konkreten Umsetzung. Zudem sprechen sie sich fĂŒr die PrĂŒfung eines mehrstufigen Verfahrens aus, so dass ungeimpfte BeschĂ€ftigte nicht sofort mit einem TĂ€tigkeitsverbot belegt werden mĂŒssten. AuĂerdem plĂ€dieren sie dafĂŒr, den bald zur VerfĂŒgung stehenden Impfstoff Novavax zunĂ€chst vorrangig diesem Personenkreis anzubieten.
In einem gemeinsamen Beschluss nach einer Schaltkonferenz der Ressortchefs am Samstag wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, gemeinsam mit den BundeslĂ€ndern "unverzĂŒglich" alle offenen Fragen bei dem Thema zu klĂ€ren, etwa fĂŒr wen ganz genau die Impfpflicht gelten soll, welche Ausnahmen es gibt und wie Betroffene angehört werden.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht wurde Mitte Dezember beschlossen: BeschĂ€ftigte in Einrichtungen mit schutzbedĂŒrftigen Menschen wie Kliniken und Pflegeheime mĂŒssen bis zum 15. MĂ€rz 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Das Gesundheitsamt kann sonst ein TĂ€tigkeitsverbot aussprechen. Kritiker hatten immer wieder BefĂŒrchtungen geĂ€uĂert, dass durch die Impfpflicht im bereits knapp besetzten Pflegebereich weitere ArbeitskrĂ€fte verloren gehen könnten.
Die Gesundheitsminister fordern nun eine PrĂŒfung, ob nicht vor einem TĂ€tigkeitsverbot zunĂ€chst BuĂgelder verhĂ€ngt werden könnten. Die Gesundheitsministerkonferenz sieht es in ihrem Beschluss zudem "als erforderlich an, den Impfstoff von Novavax prioritĂ€r an bisher nicht geimpfte BeschĂ€ftigte in den betroffenen Einrichtungen zu verimpfen". Novavax soll ab Ende Februar erhĂ€ltlich sein. Der Impfstoff könnte fĂŒr Skeptiker eine Alternative sein, weil er auf einer anderen Technologie basiert als die bisher verfĂŒgbaren Corona-PrĂ€parate.