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Geisel lehnt Idee der Enteignungsinitiative ab


Berlin
Geisel lehnt Idee der Enteignungsinitiative ab

Von dpa
29.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Interview mit Stadtentwicklungssenator GeiselVergrößern des BildesAndreas Geisel (SPD), Stadtentwicklungssenator, spricht während eines Interviews. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Berlins Bausenator Andreas Geisel (SPD) hat die Forderungen der Initiative "Deutsche Wohnen & Co enteignen" zur Besetzung der geplanten Expertenkommission zurückgewiesen. Unter anderem verlangen die Initiatoren des erfolgreichen Volksentscheids zur Enteignung großer Immobilienunternehmen, die Mehrzahl der Mitglieder in der Kommission besetzen zu dürfen.

Bei der im rot-grün-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Kommission handele es sich nicht um ein Entscheidungsgremium, sagte Geisel dazu der Deutschen Presse-Agentur. "Es ist auch kein Ort für politische Erörterungen oder Mehrheiten oder ähnliches."

Vielmehr solle die Kommission den Senat juristisch beraten bei der Frage, ob ein Gesetz zur Enteignung von Wohnungsunternehmen verfassungsgemäß sei oder nicht. "Und als zweite Stufe soll sie die Frage beantworten: Ist das wohnungswirtschaftlich sinnvoll oder nicht?" Sie habe dafür ein Jahr Zeit, dann werde der Senat über die Ergebnisse der Experten beraten und dem Abgeordnetenhaus eine Entscheidung vorlegen.

"Die Initiative ist selbstverständlich eingeladen, sich an dieser Kommission zu beteiligen", so Geisel. "Aber da geht es nicht darum, Mehrheitsverhältnisse herzustellen, sondern darum, Argumente und Expertise einzubringen und sich davon zu überzeugen, dass dort seriös gearbeitet wird." Dinge seien entweder verfassungsgemäß oder nicht. "Das ist keine Mehrheitsentscheidung."

Beim Volksentscheid parallel zur Abgeordnetenhauswahl am 26. September hatten gut 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler für die Enteignung großer Wohnungsunternehmen in Berlin gestimmt. Entsprechend will die Initiative 59 Prozent der Kommissionsmitglieder vorschlagen. Sie geht davon aus, dass in dem Gremium nicht mehr über das Ob, sondern über das Wie eines Enteignungsgesetzes beraten wird.

Aus Sicht zumindest von Teilen des rot-grün-roten Senates ist hingegen offen, ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß umsetzbar ist. "Wir dürfen nach dem Mietendeckel auf keinen Fall auf eine weitere Niederlage beim Verfassungsgericht zusteuern", sagte Geisel.

"Ich verstehe die Problematik: Wir haben Wohnungsknappheit und eine Mietenentwicklung, die droht, Menschen aus ihren angestammten Wohnungssituationen zu verdrängen", so der Senator. "Die Fragestellung ist klar. Aber ich glaube, dass das Volksbegehren nicht die adäquate Antwort darauf gibt."

Noch stünden die Details zu der Senatskommission nicht fest. "Wir müssen uns zunächst über die Struktur verständigen, und darüber rede ich zunächst mit meinen Senatskolleginnen und -kollegen", sagte Geisel zum weiteren Vorgehen. Danach gelte es, die Besetzung der Kommission zu klären. "Dann wird ein Gespräch mit der Initiative stattfinden, und dann wird der Senat einen Beschluss zur Einsetzung der Kommission fassen."

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