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Prozess gegen Clanchef Abou-Chaker: Tonaufnahmen widerlegen Bushidos Aussage


Prozess gegen Berliner Clanchef
Geheime Tonaufnahme soll Bushidos Aussage widerlegen

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Rapper Bushido mit seinem Rechtsanwalt Steffen Tschoppe in einem Berliner Gericht (Archivbild): In dem Prozess tritt er als Nebenkläger und Zeuge auf.Vergrößern des BildesRapper Bushido mit seinem Rechtsanwalt Steffen Tschoppe in einem Berliner Gericht (Archivbild): In dem Prozess tritt er als Nebenkläger und Zeuge auf. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Hat Rapper Bushido im Prozess gegen einen Berliner Clanchef und seinen ehemaligen Manager gelogen? Einem Medienbericht nach soll eine illegale Tonaufnahme diese Vermutung nahelegen.

Im Prozess gegen den früheren Geschäftspartner von Rapper Bushido rückt ein angebliches Tondokument der beiden in den Fokus. Nach einem Bericht des Magazins "Stern" existiert eine Aufnahme von einem Treffen des Musikers und seines langjährigen Managers vom 18. Januar 2018.

An diesem Tag sollen nach Darstellung von Bushido der angeklagte Berliner Clanchef und seine Brüder ihn eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Laut "Stern" zeichnet die illegal aufgenommene Tonaufnahme, die dem Blatt nach eigenen Angaben vorliegt, jedoch ein anderes Bild.

Es sei davon auszugehen, dass dies beim nächsten Prozesstag am 9. Februar thematisiert werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Verteidiger des angeklagten Clanchefs, Hansgeorg Birkhoff, kündigte dies bereits an: "Alle Fragen, die in diesem Zusammenhang zu stellen sind, werden vor Gericht zu erörtern sein." Die Staatsanwaltschaft wollte sich vorab nicht dazu äußern. Auch Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe sagte zunächst nichts zu dem "Stern"-Bericht.

Prozess gegen Berlin Clanchef: Heimliche Tonaufnahmen eigentlich strafbar

Der Prozess mit Bushido als Nebenkläger und Zeuge beschäftigt seit Sommer 2020 das Berliner Landgericht, fünf weitere Prozessmonate sind derzeit vorgesehen. Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine Brüder sollen Mittäter gewesen sein. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen des Rappers, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi.

Welche Auswirkungen der "Stern"-Bericht auf das Verfahren haben wird, bleibt abzuwarten. Nach der Strafprozessordnung können sich alle Prozessbeteiligten dazu äußern. Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von Gesprächen – wie etwa ein mitgeschnittenes Telefonat – nicht erlaubt und strafbar.

Im Strafverfahren unterliegen solche Aufzeichnungen allerdings nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zuständige Gericht muss jeweils abwägen, wie es mit solchen Aufnahmen umgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe etwa im Fall illegal aufgenommener Filmaufnahmen auf einem Ökogeflügelhof entschieden, dass diese zulässig sind, wenn sie Missstände von erheblichem öffentlichen Interesse offenlegen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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