Geheime Tonaufnahme soll Bushidos Aussage widerlegen
Hat Rapper Bushido im Prozess gegen einen Berliner Clanchef und seinen ehemaligen Manager gelogen? Einem Medienbericht nach soll eine illegale Tonaufnahme diese Vermutung nahelegen.
Im Prozess gegen den frΓΌheren GeschΓ€ftspartner von Rapper Bushido rΓΌckt ein angebliches Tondokument der beiden in den Fokus. Nach einem Bericht des Magazins "Stern" existiert eine Aufnahme von einem Treffen des Musikers und seines langjΓ€hrigen Managers vom 18. Januar 2018.
An diesem Tag sollen nach Darstellung von Bushido der angeklagte Berliner Clanchef und seine BrΓΌder ihn eingesperrt, beschimpft, bedroht und verletzt haben. Laut "Stern" zeichnet die illegal aufgenommene Tonaufnahme, die dem Blatt nach eigenen Angaben vorliegt, jedoch ein anderes Bild.
Es sei davon auszugehen, dass dies beim nΓ€chsten Prozesstag am 9. Februar thematisiert werde, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der Verteidiger des angeklagten Clanchefs, Hansgeorg Birkhoff, kΓΌndigte dies bereits an: "Alle Fragen, die in diesem Zusammenhang zu stellen sind, werden vor Gericht zu erΓΆrtern sein." Die Staatsanwaltschaft wollte sich vorab nicht dazu Γ€uΓern. Auch Bushidos Anwalt Steffen Tzschoppe sagte zunΓ€chst nichts zu dem "Stern"-Bericht.
Prozess gegen Berlin Clanchef: Heimliche Tonaufnahmen eigentlich strafbar
Der Prozess mit Bushido als NebenklΓ€ger und Zeuge beschΓ€ftigt seit Sommer 2020 das Berliner Landgericht, fΓΌnf weitere Prozessmonate sind derzeit vorgesehen. Der Clanchef ist wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer rΓ€uberische Erpressung, NΓΆtigung, gefΓ€hrliche KΓΆrperverletzung und Beleidigung angeklagt. Seine BrΓΌder sollen MittΓ€ter gewesen sein. Die Anklage basiert im Wesentlichen auf den Aussagen des Rappers, mit bΓΌrgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi.
Welche Auswirkungen der "Stern"-Bericht auf das Verfahren haben wird, bleibt abzuwarten. Nach der Strafprozessordnung kΓΆnnen sich alle Prozessbeteiligten dazu Γ€uΓern. Prinzipiell ist eine heimliche Aufnahme von GesprΓ€chen β wie etwa ein mitgeschnittenes Telefonat β nicht erlaubt und strafbar.
Im Strafverfahren unterliegen solche Aufzeichnungen allerdings nicht automatisch einem sogenannten Beweisverwertungsverbot. Das zustΓ€ndige Gericht muss jeweils abwΓ€gen, wie es mit solchen Aufnahmen umgeht. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe etwa im Fall illegal aufgenommener Filmaufnahmen auf einem ΓkogeflΓΌgelhof entschieden, dass diese zulΓ€ssig sind, wenn sie MissstΓ€nde von erheblichem ΓΆffentlichen Interesse offenlegen.