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Streit um "Rigaer 94": Berliner Landgericht schlägt Mietvertrag für "Kadterschmiede" vor


Streit um "Rigaer 94"
Berliner Landgericht schlägt Mietvertrag für "Kadterschmiede" vor

Von dpa
07.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Blick auf das blaue Haus in der Rigaer Straße 94: Beim Landgericht Berlin wurde erneut eine Räumungsklage der Eigentümergesellschaft gegen die Linksautonomen-Kneipe «Kadterschmiede» im Seitenflügel des Gebäudekomplexes geprüft.Vergrößern des BildesBlick auf das blaue Haus in der Rigaer Straße 94: Beim Landgericht Berlin wurde erneut eine Räumungsklage der Eigentümergesellschaft gegen die Linksautonomen-Kneipe «Kadterschmiede» im Seitenflügel des Gebäudekomplexes geprüft. (Quelle: Carsten Koall/dpa-bilder)
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Der Streit um die illegale Linksautonomen-Kneipe "Kadterschmiede" beschäftigt seit Jahren die Justiz. Auch im neuen Prozess geht es zunächst um eine altbekannte Problematik. Dann macht das Gericht einen Vorschlag.

In den jahrelangen Streit um die illegale Linksautonomen-Kneipe "Kadterschmiede" in der Rigaer Straße könnte Bewegung kommen. Das Berliner Landgericht hat den Beteiligten am Montag einen Vergleich vorgeschlagen, mit dem Ziel einen Mietvertrag abzuschließen für die Räume in dem zum Teil besetzten Haus "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain. "Das Ganze dauert – und es nervt", sagte die Beisitzende Richterin Christiane Lange-Granert mit Blick auf den Dauerstreit. Es ginge darum, nach vorne zu gucken und Zeit, Geld und Nerven zu sparen, erklärte die Juristin.

Der Hauseigentümer – eine Firma mit Sitz in Großbritannien – verlangt die Räumung der Kneipe. Zudem sollen die Kneipenbetreiber, die sich als Verein organisiert haben, für die Nutzung der Räume im Seitenflügel des Gebäudekomplexes zahlen, die sie seit Ende 2013 ohne Mietvertrag nutzen. Bislang wurden Räumungsklagen der Eigentümerfirma mit Sitz in Großbritannien abgewiesen. Da dies aber nicht aus inhaltlichen Gründen geschah, war laut Gericht ein neuer Anlauf möglich.

Berliner Landgericht schlägt Vergleich vor: Streitparteien beraten

Bei dem Vergleichsvorschlag regte das Gericht nun konkret an, dass der Hauseigentümer auf rückwirkende Mietforderungen verzichtet und der Verein künftig 650 Euro Miete monatlich zahlt. Die streitenden Parteien kündigten an, über den Vorschlag nachzudenken. "Wir freuen uns über den Vorstoß", sagte Klägeranwalt Markus Bernau. Der Eigentümer habe von Anfang an versucht, normale Mietverhältnisse herzustellen. Nach Angaben von Rechtsanwalt Lukas Theune, der die Kneipenbetreiber vertritt, soll der Vorschlag im Verein beraten werden.

Dafür ist nun Zeit. Am 21. März will das Gericht verkünden, wie es in der Sache weitergeht. "Das hindert Sie aber nicht daran, die Sache so weit voranzutreiben, dass am Ende gar kein Urteil mehr nötig ist", sagte die Vorsitzende der 59. Zivilkammer, Sabine Bünning, zu den Prozessbeteiligten.

Jahrelanger Rechtsstreit: Existiert Eigentümerfirma nach deutschem Recht überhaupt?

Die linke Szene Berlins hat sich gegen Räumungen immer wieder heftig gewehrt. Der Gebäudekomplex "Rigaer 94" mit rund 30 Wohnungen gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene und ist schon lange Zankapfel auch in der Politik. Zuletzt war es im Juni 2021 zu heftigen Ausschreitungen gekommen. Hintergrund war eine seit Monaten geplante und von mehreren Gerichten bestätigte Brandschutzprüfung durch einen Sachverständigen und Vertreter des Eigentümers.

In den bisherigen Prozessen ist es nie zu einer Entscheidung in der Sache selbst gekommen. Seit Jahren wird vor allem darüber gestritten, ob die klagende Eigentümerin nach deutschem Recht existiert und überhaupt über die Legitimation verfügt, eine Räumung anzustreben. Zwar wurde die britische Gesellschaft zwischenzeitlich in einem Eilverfahren als Hauseigentümer akzeptiert, abschließend geklärt ist diese Frage jedoch nicht, wie Richterin Bünning betonte. Zumal nun noch der Brexit erfolgt sei, was weitere Auswirkungen haben könnte.

Insgesamt sind derzeit nach Gerichtsangaben mehr als ein Dutzend Räumungsklagen gegen Bewohnerinnen und Bewohner der "Rigaer 94" anhängig. Eine rechtskräftige Entscheidung steht jedoch in allen Fällen aus. Das Amtsgericht Kreuzberg möchte nun die Stellung des Unternehmens durch ein Rechtsgutachten des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht klären lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die klagende Gesellschaft zuvor einen Kostenvorschuss von 4.000 Euro zahlt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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