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Berlin: Das müssen Fahrgäste beim Handyticket im ÖPNV beachten


Tausende Schwarzfahrer erwischt
Das müssen Berliner beim Handyticket im ÖPNV beachten

Von t-online, ASS

Aktualisiert am 02.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Fahrgäste warten in Berlin auf eine U-Bahn (Symbolbild): Im vergangenen Jahr sind Kontrolleuren der BVG Tausende Schwarzfahrer ins Netz gegangen.Vergrößern des BildesFahrgäste warten in Berlin auf eine U-Bahn (Symbolbild): Im vergangenen Jahr sind Kontrolleuren der BVG Tausende Schwarzfahrer ins Netz gegangen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Bequem per Smartphone den Fahrschein für Bus und Bahn kaufen: Diesen Service nutzen täglich zahlreiche Fahrgäste in Berlin. Dabei gilt es jedoch, einige Regeln zu beachten – sonst könnte es teuer werden.

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben im vergangenen Jahr Hunderttausende Fahrgäste ohne Ticket erwischt. 4.500 von ihnen besaßen dabei sogar eine Fahrkarte, hatten diese aber zu spät gekauft, wie der "Tagesspiegel" berichtet. Einige von ihnen zeigten den BVG-Kontrolleuren demnach ihr Handyticket vor – und mussten dennoch ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" zahlen.

Der Grund: Das Handyticket muss nach den Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) vor Fahrtantritt gekauft werden. Wer sein Ticket also erst nach dem Einsteigen in das Fahrzeug kauft, riskiert, beim Schwarzfahren erwischt zu werden, bestätigt auch ein BVG-Sprecher auf Nachfrage von t-online. Dies sei vergleichbar mit der Situation an U-Bahnhöfen. Wer sich hier am Automaten ein Ticket kauft, muss dieses auch am Bahnhof abstempeln, bevor er in die U-Bahn steigt.

Berliner ÖPNV: Ist das Handyticket erst nach zwei Minuten gültig?

Ein eingeblendeter Zwei-Minuten-Zähler in der BVG-App soll den Kontrolleuren demnach dabei helfen, zu erkennen, ob das Handyticket etwa erst zum Zeitpunkt der Kontrolle gekauft wurde. Das immer wiederkehrende Gerücht, das Ticket sei erst nach Ablauf der zwei Minuten gültig, stimmt laut BVG-Sprecher nicht. Das Ticket ist ab dem Moment, in dem es gekauft wurde, gültig.

Die Fahrgäste sind dem Sprecher zufolge selbst dafür verantwortlich, ihr Handyticket im Falle eine Kontrolle vorweisen zu können. Ein abgestürztes Smartphone oder ein leerer Handyakku gelten also nicht als Ausrede.

Verwendete Quellen
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