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In Berlins Clubs darf wieder getanzt werden – mit Test und 2G-plus


Weitere Lockerungen
In Berlins Clubs darf wieder getanzt werden – mit 2G-plus und Test

Von dpa
Aktualisiert am 04.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Gäste eines Berliner Clubs beim Tanzen mit FFP2-Maske (Archivbild): Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen.Vergrößern des BildesGäste eines Berliner Clubs beim Tanzen mit FFP2-Maske (Archivbild): Clubs und Diskotheken dürfen unter strengen Hygienevorschriften wieder öffnen. (Quelle: Seeliger/imago-images-bilder)
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Der Berliner Senat hat einige weitere Lockerungen der Corona-Regeln auf den Weg gebracht. Clubs dürfen wieder öffnen, doch selbst Geboosterte brauchen zum Tanzen zusätzlich einen Test.

In Berlin sind am Freitag diverse Lockerungen bei den Corona-Regeln in Kraft getreten. Ungeimpfte haben nun wieder Zutritt zu Restaurants, Kneipen, Hotels, Sport- und Freizeitaktivitäten. Auch Clubs dürfen wieder öffnen.

In der Gastronomie und Hotellerie gilt jetzt die 3G-Regel. Danach dürfen dort neben Geimpften und Genesenen auch Ungeimpfte mit einem tagesaktuellen negativen Test wieder Gäste sein.

3G in vielen Bereichen wieder möglich

3G greift auch für körpernahe Dienstleistungen wie Friseursalons. Die 3G-Regel gilt außerdem für Fitness- und Tanzstudios, beim Training in Sporthallen, in Hallenbädern, Saunen und Thermen, in Volkshochschulen, Musikschulen oder Fahrschulen.

Bei Veranstaltungen mit 11 bis 2.000 Personen in geschlossenen Räumen gilt ebenfalls die 3G-Regel und zusätzlich FFP2-Maskenpflicht – genau wie für Veranstaltungen im Freien mit 1.001 bis 2.000 Menschen.

Für Großveranstaltungen sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen: In geschlossenen Räumen dürfen grundsätzlich maximal 60 Prozent der Plätze beziehungsweise der Kapazität ausgenutzt werden. Dabei gilt keine Obergrenze bei der Personenzahl.

2G-plus in Berliner Stadien – zusätzlicher Test zum Tanzen

Im Freien sind höchstens 75 Prozent der Plätze zu besetzen, maximal sind 25.000 Personen zugelassen, zum Beispiel in Fußballstadien. Dabei gilt die 2G-plus-Regel: Geimpfte und Genesene müssen außerdem ein negatives Testergebnis vorlegen – ausgenommen sind Geboosterte. Außerdem sind FFP2-Masken vorgeschrieben.

Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen. Auch hier gilt 2G plus: Genesene und Geimpfte, in dem Fall aber auch Geboosterte müssen sich zusätzlich testen lassen, wenn sie auf die Tanzfläche wollen.

Private Treffen von Geimpften und Genesenen sind wieder ohne Beschränkung der Personenzahl möglich. Nimmt daran aber jemand teil, der nicht geimpft oder genesen ist, gilt wie bisher eine Beschränkung auf einen Haushalt und bis zu zwei Personen aus einem weiteren.

Laut Stufenplan des Senats sollen am 19. März die verbliebenen Corona-Maßnahmen bis auf wenige Ausnahmen wegfallen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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