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Umweltministerium: Keine Möglichkeit für Abschuss von Wölfen


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Umweltministerium: Keine Möglichkeit für Abschuss von Wölfen

Von dpa
10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
WolfVergrößern des BildesEin Wolf. (Quelle: Boris Roessler/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Bundesumweltministerium sieht in Deutschland keine rechtliche Möglichkeit, wolfsfreie Zonen einzurichten. "Eine rechtliche Grundlage, den Wolf aus bestimmten Gebieten fernzuhalten, gibt es nicht. Der Wolf ist eine geschützte Art", sagte Josef Tumbrinck, Abteilungsleiter für Naturschutzfragen im Bundesumweltministerium, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag). Es sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, Wölfe präventiv abzuschießen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Wölfen in Deutschland fordern unter anderem Schafhalter ein Bestandsmanagement der Tiere.

Es sei klar, dass Schutzzäune nicht immer höher gebaut werden könnten, sagte Tumbrinck. Derzeit werde daher der Einsatz anderer technischer Mittel geprüft. "Wir eruieren derzeit, ob es die Möglichkeit gibt, den Herdenschutz am Deich zu verbessern." Ein Beispiel sei der Einsatz sogenannter Vitalhalsbändern mit GPS-Sendern für Schafe. Damit sollen Schäfer informiert werden, wenn die Tiere unter Stress stehen, weil zum Beispiel ein Wolf in die Herde eindringt. Tierhalter wollen in dieser Woche am Rand der Umweltministerkonferenz in Wilhelmshaven demonstrieren.

"Die gut gemeinten Vorschläge zu Panikhalsbändern für Schafe testen wir bereits. Sie erweisen sich bislang allerdings als untauglich und können kein Wolfsmanagement ersetzen", sagte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies. "Wir werden damit unseren konsequenten Weg von Herdenschutz und Ausnahmegenehmigungen weiter gehen." Dabei erwarte man vom Bund, dass die Möglichkeiten für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, wie es im Koalitionsvertrag zwischen Grünen, FDP und SPD vereinbart wurde, auch ermöglicht werden.

Mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht stehe der nächste Schritt in Sachen Wolfsmanagement an. "Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang", fügte der SPD-Politiker hinzu. Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen obliege wie bisher den unteren Naturschutzbehörden. Durch die Aufnahme ins Jagdrecht ändere sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung die Jagdbehörden stärker eingebunden werden.

Kritik äußerte auch die CDU-Fraktion im Landtag. Das Bundesumweltministerium müsse Lösungen für wolfsfreie Zonen finden und nicht Schäfer mit Vitalhalsbändern zum Fitnessprogramm zwingen, sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Martin Bäumer. Der Vorschlag Tumbrincks zeige, wie weltfremd und abgehoben das Bundesumweltministerium inzwischen sei. "Wir brauchen zum Küstenschutz wolfsfreie Zonen auf unseren Deichen, damit die Schäferinnen und Schäfer mit ihren Herden dort in Ruhe ihre Arbeit machen können", sagte Bäumer. Das Bundesministerium müsse erklären, wie das gehen könne.

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