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Haftstrafe: Zeugen von Sachbeschädigung attackiert


Berlin
Haftstrafe: Zeugen von Sachbeschädigung attackiert

Von dpa
24.05.2022Lesedauer: 2 Min.
GefängnisVergrößern des BildesEin Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Nach einem massiven Angriff gegen zwei Zeugen einer mutwilligen Beschädigung eines Autos ist ein 19-Jähriger zu einer Jugendstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig. Er habe einen 53 Jahre alten Mann durch einen Messerstich erheblich verletzt und anschließend einen Schlagstock eingesetzt. Es habe sich um einen extremen Gewaltausbruch gehandelt, so das Gericht.

Zwei Anwohner wurden bei dem nächtlichen Geschehen im September 2021 im Stadtteil Karlshorst erheblich verletzt. Die 53- und 44-Jährigen hatten zuvor wahrgenommen, dass ein junger Mann mit einem Schlagstock die Heckscheibe eines geparkten Autos zertrümmert hatte. Als sie den mutmaßlichen Verursacher festhielten, seien sie von mehreren seiner Begleiter bei einer "Befreiungsaktion" attackiert worden, hieß es in der Anklage.

Zunächst habe ein junger Mann die Scheibe eingeschlagen, um sich wichtig zu machen, sagte der Vorsitzende Richter nach knapp vierwöchigem Prozess. Das Verhalten der beiden Zeugen dieser Tat sei völlig angemessen gewesen. "Das Festhalten war eine richtige und engagierte Maßnahme", so der Richter. Grundlos habe der 19-Jährige angegriffen.

Gegen einen 18-jährigen Mitangeklagten, der ein am Boden liegendes Opfer getreten habe, erging wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine richterliche Weisung. Er soll an einem sozialen Kompetenztraining teilnehmen. Ein dritter Angeklagter, der sich wegen Sachbeschädigung und Führens eines Schlagringes verantworten musste, soll an einem sozialen Trainingskurs der Integrationshilfe teilnehmen. Der vierte Angeklagte wurde freigesprochen.

Die verurteilten Angeklagten hatten gestanden. Der Staatsanwalt hatte fünf Jahre Jugendstrafe gegen den Hauptangeklagten beantragt, der Verteidiger des 19-Jährigen plädierte auf eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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