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Prozess | Geldstrafe: Polizist ließ Rollerfahrer auffahren


Prozess
Geldstrafe: Polizist ließ Rollerfahrer auffahren

Von dpa
Aktualisiert am 05.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts. (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Für ein gefährliches Fahrmanöver bei einer Verfolgungsfahrt muss ein Streifenpolizist eine Geldstrafe zahlen und für zwei Monate seinen Führerschein abgeben. Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte den 28-Jährigen am Mittwoch wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Strafe von 7200 Euro (90 Tagessätze zu 80 Euro). Der Bielefelder Polizist mit Wohnsitz in Paderborn hatte die Vorwürfe aus der Anklage eingeräumt und von einem schweren Fehler gesprochen. Als Begründung gab er an, in der Situation überfordert gewesen zu sein.

Der Beamte hatte im August 2022 einen Rollerfahrer mit seinem Streifenwagen ausgebremst. Zuvor hatte er ihn mehrmals aufgefordert, anzuhalten. Es folgte eine Verfolgungsfahrt über mehrere Hundert Meter, bei dem der Rollerfahrer zum Teil über den Bürgersteig fuhr. Mit rund 80 Kilometern pro Stunde setzte sich der Streifenwagen schließlich vor das Zweirad und bremste extrem schnell ab. Der Roller fuhr auf und verkeilte sich. Verletzt wurde niemand. Anschließend hatte der Beamte die Schuld auf den Rollerfahrer geschoben. Erst ein Video eines Anwohners zeigte den richtigen Verlauf.

Richter und Staatsanwalt gingen auf die falschen Beschuldigung des Rollerfahrers durch den Angeklagten ein. Das habe bei der Höhe der Strafe durchaus eine Rolle gespielt. Die Strafermittlungsbehörden müssten sich auf die Aussagen von Polizeibeamten verlassen könnte, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Richter Joachim Grunsky sprach in seiner Urteilsbegründung von einer grotesk falschen Einschätzung bei dem Bremsvorgang. Beim Anschauen des Videos habe er sich gefragt, ob der Fahrer des Streifenwagens betrunken gewesen sei? Der Rollerfahrer habe bei dem "krassen Auffahrunfall", so der Richter, keine Chance gehabt.

Sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft nahmen dem Beamten die Reue ab. "Ich gehe davon aus, dass so etwas nicht noch einmal passiert", sagte Grunsky. Das Fahrverbot bezeichneter er als Denkzettel für den Beamten.

Gericht und Staatsanwaltschaft betonten, dass Polizeibeamte innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen müssten. Dabei könne es auch wie in jedem anderen Beruf zu Fehlern kommen. Und deshalb seien solche falschen Entscheidungen in der Regeln auch nicht mit Strafen zu belegen. In diesem Fall sei aber eine Grenze überschritten worden.

Ein Gutachter hatte berechnet, dass das Zweirad, auf dem noch ein zweiter Mann saß, mit 20 Stundenkilometer auf das stehende Polizeiauto geprallt war. Die Reaktionszeit sei dabei sogar sehr gut gewesen. Der jetzt Verurteilte hatte nach dem Unfall behauptet, der Rollerfahrer hätte ausweichen können und habe verzögert reagiert, weil er unter Drogen gestanden habe.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Beamte und die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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