Fahrstunde geht schief "Sprengt den Rahmen": Neunjähriger setzt Auto gegen Baum
Ein Mann überlässt einem Jungen das Lenkrad seines Autos, dann kracht es. Für den Erwachsenen könnte das Folgen haben – in mehrfacher Hinsicht.
Früh übt sich: Das dachte sich wohl auch ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Rotenburg (Wümme), als er einen neun Jahre alten Jungen das Lenkrad seines Autos halten ließ. Doch mit dieser Aufgabe war das Kind offenbar etwas überfordert und lenkte das Fahrzeug gegen einen Baum. Nun könnte es knüppeldick für den Erwachsenen kommen, wie ein Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg auf Nachfrage von t-online berichtete.
Nach ersten Erkenntnissen der Ermittler hatte der Mann dem Jungen das Lenkrad seines VW Polo überlassen. Er selbst, so scheint es zumindest nach bisherigen Informationen, saß selbst auf dem Fahrersitz des Wagens. Dann habe der Junge plötzlich nach rechts gelenkt und das Auto gegen einen Baum auf dem Parkplatz am Bullensee in Kirchwalsede gesetzt. Sowohl das Kind als auch der 35-Jährige wurden dem Sprecher zufolge dabei leicht verletzt.
Mann könnte Führerschein verlieren
Neben einem Schaden am Auto von rund 10.000 Euro, könnte dem Mann nun noch weiterer Ärger drohen. Wie ein Sprecher auf t-online-Nachfrage sagte, ermitteln die Beamten in erster Linie wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Mann. Laut Paragraf 229 des Strafgesetzbuchs (StGB) stehen bei einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe im Raum.
Doch auch die Fahrerlaubnis des Mannes könnte in Gefahr sein. Denn: Wer einen Neunjährigen ein Auto lenken lasse, müsse sich die Frage gefallen lassen, ob er grundsätzlich geeignet sei, ein Fahrzeug zu führen, sagte der Sprecher. Die Beamten würden nun ihre Ermittlungsergebnisse an die Führerscheinstelle übermitteln. Diese entscheide dann, ob der Mann eine Nachschulung oder sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren muss. Sollte sich herausstellen, dass der 35-Jährige grob fahrlässig handelte, dürfte sein Führerschein vorerst weg sein.
Der Sprecher schränkte zwar ein, man solle "nicht päpstlicher als der Papst sein", schließlich hätten viele Jugendliche vor ihrer Führerscheinprüfung mal mit den Eltern geübt, obwohl sie noch keine Fahrerlaubnis hatten. Doch einem Neunjährigen das Lenkrad zu überlassen, "sprengt den Rahmen". In welchem Verhältnis Kind und Erwachsener zueinander stehen, sei ebenfalls Gegenstand der Ermittlungen und stehe momentan noch nicht zweifelsfrei fest.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizeiinspektion Rotenburg vom 9. August
- Telefonat mit einem Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg
- gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 229 Fahrlässige Körperverletzung