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BBS Wildeshausen: Teenie muss nach Messerattacke vor Gericht – Mordanklage


Ihm droht lebenslange Haft
Messerangriff an Berufsschule: Angreifer wegen versuchten Mordes vor Gericht

Von t-online, stk

17.10.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0261514355Vergrößern des BildesAbsperrband vor einem Streifenwagen der Polizei (Symbolfoto): Das Opfer erlitt eine elf Zentimeter tiefe Stichwunde, schwebte in Lebensgefahr. (Quelle: IMAGO/Björn Trotzki/imago)
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Es passierte auf der Toilette: Ein damals 17-Jähriger sticht auf einen Mitschüler ein, dieser kommt fast ums Leben. Jetzt muss der Angreifer vor Gericht.

Ein 18-Jähriger muss sich ab Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg wegen eines mutmaßlichen Messerangriffs auf einen Mitschüler verantworten. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. Das teilte das Landgericht auf seiner Internetseite mit.

Demnach suchte der damals 16 Jahre alte Junge die Toilette der Berufsschule Wildeshausen in der Nähe von Bremen auf und wurde dort vom zum Tatzeitpunkt ein Jahr älteren Angreifer schwer verletzt. Mehr dazu lesen Sie hier. Der Angeklagte, so heißt es, habe "unvermittelt" und "in Tötungsabsicht" gehandelt. Zudem sei das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht. Der 16-Jährige habe also nicht damit rechnen können, angegriffen zu werden. Er war, juristisch ausgedrückt, arg- und wehrlos.

Angeklagter könnte unter psychischer Erkrankung leiden

Das Opfer, das berichtete die "Nordwest-Zeitung" am Dienstag, habe durch die Attacke eine etwa elf Zentimeter tiefe Stichwunde am Nacken erlitten, auch das Landgericht spricht in seiner Mitteilung von einer "nicht unerheblichen" Verletzung des Jungen. Warum es zum Angriff kam, ist bis heute unklar. Zum möglichen Motiv äußerte sich damals weder die Polizei noch jetzt das Landgericht.

Da der mutmaßliche Täter zum Zeitpunkt der Attacke am 24. Mai erst 17 Jahre alt war, wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Verhandlungsauftakt ist Mittwoch, 18. Oktober, um 9 Uhr. Stand jetzt sind drei weitere Prozesstage terminiert, ein Urteil wird für den 22. November erwartet.

Da nicht auszuschließen sei, dass der heute 18-Jährige zum Tatzeitpunkt an einer psychischen Erkrankung litt, komme auch seine Unterbringung in einer forensischen Klinik in Betracht. Das müsse nun der Prozess zeigen. Der Angeklagte sitzt in U-Haft.

Verwendete Quellen
  • landgericht-oldenburg.niedersachsen.de: "Termine in erstinstanzlichen Strafsachen in der Zeit vom 16.10.2023 bis 20.10.2023 (42. Kalender-woche)"
  • nwzonline.de: "18-Jähriger steht ab Mittwoch wegen versuchten Mordes vor Gericht"
  • Eigene Artikel von t-online.de
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